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Meine Meldedaten gehören mir! - Widerspruch jetzt!

Doch auch Städte wie Dresden, Leipzig oder Chemnitz verkaufen Meldedaten: Vielen ist nicht bewusst, dass ihre Daten von der öffentlichen Hand ganz legal (in Sachsen auf Grundlage des Sächsischen Meldegesetzes) gegen Gebühr an Dritte weitergegeben werden: an private Marktforschungsinstitute, an Parteien für Wahlwerbung, an Religionsgemeinschaften, an die Presse für die Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen, für Adressbuchdateien etc.. So erzielte z. B. Chemnitz in den Jahren 2006 und 2007 damit Einnahmen von insgesamt 350.000 Euro (Quelle: Stadtratsanfrage). Die Stadt Dresden plant für den Haushalt 2007/2008 beispielsweise Einnahmen von 375.000 Euro (Quelle: Haushaltsplan der Stadt Dresden).

Onlineabruf: Sogar vom heimischen Computer kann jeder eine Anfrage zu einer bestimmten Person stellen, deren Daten er dann automatisiert ohne Nachweis eines berechtigten Interesses gegen eine geringe Gebühr erhält. Haben Sie diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprochen, dann werden auch Ihre Daten auf diese Weise übermittelt. Mit der kurz bevorstehenden Freischaltung des Kommunalen Kernmelderegisters in Bischofswerda (Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - SAKD) wird der automatische Onlineabruf flächendeckend möglich sein.

Wehren Sie sich gegen diese Praxis! Legen Sie Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten bei Ihrem Einwohnermeldeamt ein! Wir empfehlen Ihnen, dafür das Widerspruchsformular des Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Quelle: 13. Tätigkeitsbericht) zu verwenden, weil es am umfänglichsten ist und auch eine Widerspruchsmöglichkeit für einfache Melderegisterauskünfte zu Werbezwecken enthält. In den Widerspruchsformularen der Kommunen fehlt diese Möglichkeit zum Teil (...) Nicht vergessen: Die Sperrung für Kinder muss separat beantragt werden, bei Minderjährigen durch die Eltern!

Fordern Sie Ihre Kommune auf, über die Widerspruchsmöglichkeiten offensiv zu informieren! Wurden Sie bei An-, Ab- oder Ummeldungen direkt über die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde aufgeklärt? Nein? Ein Grund für diese Zurückhaltung könnte sein, dass die Kommunen die enormen Einnahmen aus der Erteilung von Melderegisterauskünften brauchen, um damit den Verwaltungsaufwand im Einwohnermeldwesen zu decken.

Unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Einwilligungsvorbehalt! Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichen die einfachen Widerspruchsmöglichkeiten nicht aus. Wir halten es für dringend erforderlich, die Meldedaten, zu deren Abgabe die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, besser zu schützen. Mit einer Änderung des Sächsischen Meldegesetzes wollen wir sicherstellen, dass die Weitergabe von Meldedaten an Private und Parteien generell von der vorherigen Einwilligung jeder/jedes Einzelnen abhängig gemacht wird (siehe dazu auch: Antrag der Grünen im Stadtrat Chemnitz bzw. Antrag der Grünen im Stadtrat Dresden).

Informieren Sie sich über Möglichkeiten, Ihre Daten besser zu schützen! Praktische Tipps im Umgang mit persönlichen Daten nach den Neuerungen im sächsischen Melderecht haben wir in einer Info-Broschüre (Stand: April 2006) zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie rechts.

Aktueller Hinweis: Keine Nazipost im Briefkasten! - Jetzt bis zum 7. Januar Widerspruch einlegen! Nach § 33 des geltenden sächsischen Meldegesetzes können Parteien sechs Monate vor einer Wahl Adresse und Namen aller Personen einer bestimmten Altersgruppe in einem Wohngebiet vom Meldeamt erfragen. Diese Frist beginnt am 7. Januar, weil am 7. Juni Stadtratswahlen stattfinden.

weitere Informationen: siehe Autor.

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