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Neues Gutachten bestätigt Kritik an Extremismusklausel


Seit einem Jahr ist die "Extremismusklausel" Bestandteil in Förderprogrammen für Demokratieprojekte. Im November 2010 förderte AKuBiZ e.V. mit der Ablehnung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie eine bundesweite Diskussion. Seither haben zwei Gutachten erklärt, dass die Einführung der Klausel unverhältnismässig sei, und
ein Klima des Misstrauens säe.

Nun bestätigt ein weiteres Gutachten, erstellt vom Juristischen Dienst des Sächsischen Landtages, die Fragwürdigkeit des Bekenntniszwanges:

"Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch das Verlangen nach Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (...) in nicht gerechtfertigter Wiese in das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung eingegriffen wird." Auch äussern sich die Verfasser_innen beunruhigt über ein mögliches Wegbleiben von Engagement. Und dies nicht zu Unrecht!

"In diesem Jahr konnten wir eine geplante Gedenkaktion nicht durchführen, da erneut eine Unterschrift zur "Extremismusklausel" gefordert wurde. Gegen diesen Bescheid wurde bereits Widerspruch eingelegt. Das neue Gutachten bestätigt nun erneut unsere Annahme, dass Bekenntniszwang, Generalverdacht und Überprüfung nicht nur politisch, sondern auch juristisch fragwürdig sind," erklärt Steffen Richter vom AKuBiZ e.V.

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