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Zapfenstreich-Gegner vor Gericht
Im Oktober 2006 "schenkte" die Bundeswehr zum 800-jährigen Geburtstag Dresdens der Stadt einen "Grossen Zapfenstreich" auf dem Altmarkt. Wie auch sonst bei ähnlichen militaristischen Spektakeln gab es hiergegen auch Protest. Dem LKA Sachsen - Abteilung "politisch motivierte Kriminalität links, Verratsdelikte, Kriegsverbrechen" - ist dies ein Dorn im Auge. Als sie sich im Internet auf der Mobilisierungsseite der Zapfenstreich-GegnerInnen umsieht, findet sie dort eine Grafik, die sie für gefährlich hält: Dort waren unter den Überschriften "Vergangenheit und Gegenwart - Den Zapfenstreichen - Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Helme mit Soldatenköpfen aus verschiedenen Epochen abgebildet, darunter auch ein Helm, auf dem zur Verdeutlichung des ebenfalls gemeinten historischen Kontexts eine sogenannte "Doppelsigrune" abgebildet war, das Emblem der SS. Für das LKA Anlass genug, bei dem für die Internet-Domain Verantwortlichen, Jörg Eichler, bereits zwei Tage nach Auffinden der Grafik mit acht (!) Beamten knapp vier Stunden lang (letztlich völlig ergebnislos) dessen Wohnung zu durchsuchen. Trotz der kurz zuvor ergangenen BGH-Entscheidung zum Fall des Hakenkreuzes im Verbotsschild, nach der eine Verwendung solcher Kennzeichen dann nicht strafbar ist, wenn klar erkennbar die Gegnerschaft zum Symbol zum Ausdruck gebracht wird, erhob die StA Dresden im Mai 2007 Anklage. Zwei Jahre darauf, in denen nichts passierte, wird die Sache nun am Amtsgericht verhandelt. Montag, 06. Juli 2009, 13:30 Uhr, Amtsgericht Dresden, Berliner Strasse 13, Saal 159 |
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