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Geschädigte NebenklägerInnen Overbeckstrasse - Tag 1

Der heutige 21. Verhandlungstag war dem Anschlag auf das Wohnobjekt in der Dresdner Overbeckstr. 26 in der Nacht vom 18. auf den 19.10.2015 gewidmet. Es war von Anfang an offensichtlich, dass die Planung des Gerichts, alle drei als Nebenkläger am Prozess beteiligten Zeugen an einem Tag vernehmen zu wollen, unrealistisch war. Die bisherige Art der Befragung von Geschädigten durch die Verteidigung hat bereits deutlich gemacht, dass diese mit vielen Nachfragen versuchen will, die Glaubwürdigkeit der Zeugen anzugreifen, obwohl die Taten selbst an sich bereits gestanden sind. Andererseits hatten die Bewohner des Wohnprojekts in der Overbeckstrasse bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass sie nur eingeschränkt bereit sind, mit Polizei und Justiz zu kooperieren. Nachdem im Herbst 2015 trotz der massiven rassistischen Mobilisierung im Stadtteil Übigau, in dem sich das Wohnprojekt befindet, keinerlei ernstzunehmende staatliche Reaktion erfolgte, und der sich unter dem Deckmantel der "Asylkritik" sammelnde Mob sich regelmässig drohend und aggressiv im Stadtteil aufführte, hatte es die Polizei beispielsweise nicht einmal für nötig befunden, die rassistischen Versammlungen zu beobachten.

Die Hausbewohner hatten daher bereits im Ermittlungsverfahren eine Begehung des Hauses durch die Polizei abgelehnt und keine detaillierten Informationen über die BewohnerInnen herausgegeben. Es war klar, dass dies für die Verteidigung ein Angriffspunkt darstellen würde.

Insoweit ist es nicht wirklich überraschend, dass am heutigen Tage nur eine der geladenen ZeugInnen gehört wurde und deren Vernehmung am Freitag fortgesetzt werden soll. Die weiteren beiden Zeugen sollen am kommenden Dienstag vernommen werden.

Tatsächlich war die Befragung der Zeugin durch das Gericht schon relativ schnell abgeschlossen. Erwartungsgemäss stürzte sich der erste befragende Verteidiger, RA Sturm, der den Angeklagten Schulz vertritt, sofort auf einen Themenbereich, bei dem am ehesten mit einer Verweigerungshaltung der Zeugin zu rechnen war und fragte nach den einzelnen Namen der Hausbewohner im Herbst 2015. Diese Namen befinden sich aufgrund einer Einwohnermeldeamtsanfrage in der Akte. Nun sollten sie allerdings in öffentlicher Hauptverhandlung einzeln abgefragt und bestätigt werden. Hierauf erklärte die Zeugin, dass sie nicht bereit sei, die Namen ihrer Mitbewohner preiszugeben und diese damit einer Gefährdung durch organisierte Nazis auszusetzen.

Ab dieser Antwort beschränkte sich das Vorgehen der Verteidigung nur noch darauf, auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes, wegen der Weigerung Mitbewohner zu benennen, zu drängen. Die Verteidigung Seidel, die ja bereits bisher durch relativ offene rechte Propaganda aufgefallen ist, versuchte darüber hinaus durch den Vorhalt von Informationen aus Prozesskostenhilfeunterlagen der Zeugin, die aufgrund eines Fehlers der Staatsanwaltschaft und des Gerichts rechtswidrig an die Verteidiger geschickt wurden, die Zeugin als Lügnerin darzustellen.

Den Abschluss bildete ein weiterer aus der Luft gegriffener Befangenheitsantrag der Verteidigung Kleinert gegen den Vorsitzenden Richter, den das Gericht bis zum kommenden Dienstag ablehnen wird.

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