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Totalverweigerer zum vierten Mal in Arrest

Moritz Kagelmann ist abermals wegen seiner grundsätzlichen
Kriegsdienstverweigerung von der Bundeswehr in Arrest genommen worden.
Gestern begann der vierte Arrest von 21 Tagen Dauer. Die vorherigen
drei, nacheinander verhängten, so genannten Disziplinararreste von 7, 14
und 20 Tagen haben an seiner Einstellung nichts ändern können. Der
totale Kriegsdienstverweigerer trat den Dienst zum 1. Oktober nicht an
und wurde zwei Wochen später von Feldjägern dem
Luftwaffenausbildungsregiment 1 in Strausberg zugeführt.

Rechtlich darf ein Arrest keinen Strafcharakter haben. Wenn der Arrest
keine "erzieherische Wirkung" hat, und nur auf diese dürfe er abzielen,
wird er zu einer rechtswidrigen Freiheitsstrafe. Im Fall von Moritz
Kagelmann ist nach insgesamt 41 Tagen militärischer Isolationshaft die
sofortige Entlassung aus der Bundeswehr zwingend geboten. Trotzdem
stimmte das Truppendienstgericht Nord in Potsdam einem Antrag der Truppe
auf einen vierten Arrest zu.

Das politische System kann sich ändern, die Wehrpflicht aber bleibt und
damit ein Strafsystem, das rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht
genügt. Will ein Vorgesetzter einem ihm anvertrauten "Staatsbürger in
Uniform" mittels Arrest zur Einsicht verhelfen, braucht er die
Zustimmung der militäreigenen Gerichtsbarkeit ("Truppendienstgerichte").
Die Richter sind aber nicht unabhängig, weil sie Militärjuristen sind.
Die Verhandlungen vor dem Militärgericht, wenn sie denn überhaupt
stattfinden, sind nicht öffentlich. Eine Verteidigung findet nicht
statt. Das Gericht muss seine Zustimmung nicht begründen. Immerhin: Der
dann Arrestierte hat das Rechtsmittel der Beschwerde. Und über die
Beschwerde entscheidet der gleiche Militärrichter, der zuvor der
Disziplinierung seinen Segen gab.

In diesem Jahr haben drei zur Bundeswehr Einberufene total verweigert,
Jonas Grote im April, Alexander Hense im Juli und aktuell Moritz Kagelmann.
Die beiden Erstgenannten wurden nach jeweils zwei Arreststrafen aus der
Bundeswehr entlassen, Jonas nach 42 Tagen auf Weisung des
Militärministers, Alexander nach 25 Tagen, weil das Truppendienstgericht
einen dritten Arrest ablehnte. Beide hatten bereits ihren Prozess vor
einer zivilen Instanz. Das Mindener Amtsgericht verurteilte Jonas zu 120
Stunden gemeinnütziger Arbeit. Alexander wurde vom Amtsgericht Pforzheim
die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für
ein Jahr aus.

Kontakt:
Moritz Kagelmann, Barnim Kaserne / Umgehungsstrasse 1, 15344 Strausberg.

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