/terminal
dresden
  alternativer veranstaltungskalender / blatt für unterbliebene nachrichten
kalender adressen texte links kontakt&infos

Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Dresden
Knappe Mehrheit im Dresdner Stadtrat lehnt den Abbau von Bürokratie bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden ab und riskiert damit schamlos Menschenleben

Mit grossem Unverständnis nimmt das Netzwerk Asyl Migration Flucht die Entscheidung des Dresdner Stadtrates, der die Einführung von Krankenversicherungschipkarten für Asylsuchende in Dresden am 15.5.2014 abgelehnt hat, zur Kenntnis. Gegen den Antrag "Medizinische Versorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber verbessernKrankenversichertenkarten einführen" stimmten 35 Stadträte (CDU, FDP und Teile der Bürgerfraktion), dafür 34 (Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und eine Stadträtin der Bürgerfraktion). Aufgrund des knappen Ergebnisses kam es zu einer namentlichen Abstimmung.

Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Nach §§ 4/6 AsylbLG dürfen Asylsuchende nur bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" behandelt werden. Diese Personengruppe erhält bisher zudem keine Krankenversicherungschipkarte, die Betroffenen müssen vor jedem Arztbesuch das zuständige Sozialamt kontaktieren. Dabei prüfen medizinisch i.d.R. sachunkundige Mitarbeiter_innen des Sozialamtes, ob eine Behandlung nötig ist und stellen dann gegebenenfalls einen Krankenschein aus, der auch beim Umfang der ärztlichen Versorgung Einschränkungen vorsieht. Dies gilt auch jeweils für etwaige Weiterbehandlungen durch Fachärzt_innen. Kritisiert wurde dieses Vorgehen bereits von der Bundesärztekammer (2013), die eine derartige Einmischung in den Bereich ärztlicher Entscheidungsbefugnisse ablehnt.

Bei einer Einführung von Krankenversicherungschipkarten für die Asylsuchenden hätte Dresden auf Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgreifen können: Seit 2005 erhalten Asylsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach §§ 4/6 AsylbLG in Bremen eine Krankenversicherungschipkarte. Dabei handelt es sich um einen zentralen Bestandteil des sogenannten "Bremer Modells der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden". Diesem Beispiel folgten bereits Hamburg und Rostock. In weiteren Bundesländern wird darüber diskutiert.

Gegen die Position der Stadtratsmehrheit, wonach die Stadt Dresden diesbezüglich auf die Zustimmung des Landes Sachsen angewiesen wäre, argumentiert das NAMF, dass diese Zustimmung nicht notwendig ist. Dies zeigt einerseits das Beispiel Rostock. Andererseits geht es bei der Einführung der Krankenversicherungschipkarten nicht um eine Ausdehnung des Leistungsspektrums, sondern ausschliesslich um die Vereinfachung des Zugangs zu den Leistungen, die den Asylsuchenden laut §§ 4/6 AsylbLG zustehen. Insofern gibt es keinen Widerspruch zwischen der Einführung dieser Chipkarten und dem bestehenden Asylbewerberleistungsgesetz.

Durch die Einführung der Chipkarten könnten nicht nur der bürokratische Aufwand für Ärzt_innen reduziert werden, auch die Kosten und der Verwaltungsaufwand für Sozialbehörden würden erheblich gesenkt. Dies ist angesichts steigender Asylsuchendenzahlen zu betonnen. In logischer Konsequenz hat sich die Stadtverwaltung Dresden selbst in einem internen Schreiben an die Landesdirektion, das dem NAMF vorliegt, für die Einführung der Krankenversicherungschipkarten ausgesprochen. Denn letztendlich sind es die Kommunen wie Dresden, die die hohen Kosten der Verwaltung der Gesundheitsversorgung zu schultern haben, Kosten die durch die Pauschale des Landes (derzeit noch 1.500 Euro pro Quartal) nicht abgedeckt werden.

Mit grossem Erschrecken hat das Netzwerk Asyl Migration Flucht die diesbezügliche Antwort der Landesdirektion an die Stadtverwaltung Dresden zur Kenntnis genommen. Demnach sollten medizinische Aspekte nicht über den aufenthaltsrechtlichen Belangen stehen. Die Krankenkassen würden im Falle der Einführung der Krankenversicherungschipkarten nur nach medizinischen Aspekten entscheiden und eine begonnene medizinische Behandlung könne ein Hindernis für eine Abschiebung aus Sachsen darstellen. Wohl gemerkt: es geht bei den Chipkarten nicht um eine Leistungsausdehnung, sondern nur um den Abbau von Bürokratie beim Zugang zu bestehenden Leistungsansprüchen. Wenn die Landesdirektion nun diese Behandlungsnotwendigkeit (auch von akuten Erkrankungen) anzweifelt, ist dies mehr als menschenverachtend.

Vor einigen Monaten gab es auch im Sächsischen Landtag einen Antrag zu dieser Thematik: "Medizinische Versorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber verbessern freie Arztwahl garantieren und bürokratische Hürden abbauen".

Die ablehnende Antwort der Sächsischen Staatsregierung bezüglich dieses Antrags ist nicht nur inhaltlich falsch, sie dürfte zudem auch in einem engen Zusammenhang mit nichtöffentlichen Meinungsbekundung der Landesdirektion stehen. Anstatt öffentlich zuzugeben, dass die Krankenversicherungschipkarten ein Hindernis dafür sein könnten, das sich der Freistaat Sachsen weiterhin als bundesweiter Abschiebespitzenreiter "rühmen" kann, wird die Verantwortung auf den Bund geschoben. Auch die Mehrheit des Dresdner Stadtrates vertrat am 15.5.2014 fälschlicherweise die Auffassung, dass man in der Kommune dafür nicht zuständig sei. Das NAMF vertritt demgegenüber die Position, dass es sich CDU und FDP im Stadtrat Dresden und auf Landesebene mit dieser "Verantwortungsdelegation" zu einfach machen.

Die Namen der ablehnenden Dresdner Stadträt_innen, darunter auch einige hauptberufliche Mediziner_innen, sollten wir uns in Erinnerung behalten. Denn das aktuelle System der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden ist nicht nur hoch prekär und verwaltungslastig, seit einigen Monaten häufen sich bundesweit und auch in Sachsen Todesfälle sowie Fälle schwerer Erkrankungen, die auf ein Fehlen der Krankenversicherungschipkarte zurückzuführen sind. Diese Informationen lagen den Stadträt_innen vor. Die Mehrheit der Dresdner Stadträt_innen nimmt solche Todesfälle also billigend in Kauf.

Es kann nicht sein, dass auch im Falle von akuten Erkrankungen von den Betroffenen zunächst ein Krankenschein beantragt werden muss. Meinen die Dresdner Stadträt_innen, der Eintritt von Erkrankungen richtet sich nach der Öffnungszeiten der Dresdner Stadtverwaltung? Was geschieht z.B. an den Wochenenden, wenn nur Heimpersonal und/oder Wachleute in den Unterkünften für Anfragen zur Verfügung stehen?

Dann kommt es z.B. vor, dass den Betroffenen die Nutzung medizinischer Notfalldienste durch diese sachunkundige Heimmitarbeiter_innen vorenthalten wird, wie auch ein Fall eines vor kurzem in Plauen verstorbenen Asylsuchenden (Freie Presse vom 20.2.2014) zeigt.

Mitte April starb in Hannover ein Kleinkind einer Asylsuchenden, weil ein Krankenhaus eine Aufnahme ohne Krankenschein verweigerte (Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 15.4.2014). Im Dezember 2013 starb ein Asylsuchender in Heiligenhaus (NordrheinWestfalen), weil die medizinische Notfallversorgung des kollabierten Mannes erst nach Stunden erfolgte. Ein Kind aus einer Asylsuchendenfamilie in einer bayrischen Flüchtlingsunterkunft (Zirndorf) wäre Ende 2011 aufgrund der unterlassenen medizinischen Versorgung fast gestorben. In mehreren Fällen steht jetzt Heimpersonal wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht oder wurde bereits verurteilt. Das NAMF vertritt die Auffassung, dass das gegenwärtige System der Krankenscheine ebenso an den Pranger gehört.

Das NAMF hat im Jahr 2013 zum Thema der Krankenversicherungschipkarten und weiteren Aspekten der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden und Migrant_innen bereits ein Positionspapier entwickelt und wiederholt Gespräche mit Ärzt_innen und Asylsuchenden geführt. Im Kontext dessen erschien im Mai 2014 ein Artikel zu dieser Thematik im Sächsischen Ärzteblatt. Die Gespräche mit der Sächsischen Ärztekammer und die Reaktionen sächsischer Ärzt_innen auf den Artikel zeigen, dass es auch in der Ärzteschaft eine breite Zustimmung zu unserem Anliegen gibt. Wer medizinisch behandlungsbedürftig ist oder nicht, das obliegt allein der ärztlichen Fachkompetenz.

  • **Für eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung für Alle Gesundheit ist nicht verhandelbar ***

Dresden, im Mai 2014

index kalender adressen texte links kontakt&infos

contact: terminal@free.depgp-keykey fingerprint: C9A4 F811 C250 3148 9FAB 6A1B 9743 6772 90D1 C385