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Pressemitteilung des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft

  • Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/11465) zeigt: Das von der Bundesregierung formulierte Anliegen, die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals zu verbessern, ist nur ein Lippenbekenntnis*

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/11465) macht deutlich, dass es sich bei dem von der Bundesregierung immer wieder formulierten Anliegen, die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals, insbesondere die Planbarkeit einer beruflichen Zukunft in der Wissenschaft zu verbessern, letztlich nur um ein Lippenbekenntnis handelt.

Aus der Antwort geht unter anderem hervor, dass die Formulierungen in der Novellierung des WissZeitVG der freien Auslegung durch die Hochschulen überlassen bleiben. Das zeugt von geringem Gestaltungswillen seitens der Bundesregierung. Die Novellierung bleibt damit weitestgehend Makulatur. Sogar die Laufzeiten der Arbeitsverträge werden nun nicht bloss an einem mehr oder weniger frei wählbaren Qualifikationsziel festgemacht, sondern den Hochschulen wird darüber hinaus eingeräumt im Sinne grösserer Flexibilität "Teilabschnitte" zu bilden.

Dazu Mathias Kuhnt vom Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft: "Was mich dabei erbost ist, dass die Bundesregierung hier die weitere Auslegung des Gesetzes den Arbeitsgerichten überlässt und bis dies geschehen ist, über Jahre hinweg eine unzumutbare Rechtsunsicherheit

geschaffen hat."

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