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Richterliche Befangenheit im Namen des Volkes

PRO ASYL: Ein weiterer Problembär in der Dresdner Justiz

In Dresden ticken die Uhren ein wenig anders. Während andernorts PRO ASYL-Veröffentlichungen häufig in den Quellenlisten zu finden sind, die Verwaltungsgerichte nutzen und in ihren Entscheidungen zitieren, meint ein Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden in einem Urteil vom 6.12.2016: »Die Verlautbarungen von PRO ASYL sind ohne Wert.« Dabei setzt er sich in keiner Weise mit den Inhalten einer PRO ASYL-Broschüre zu den Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylsuchende in Bulgarien auseinander, um die es im zu entscheidenden Fall ging. Nein, der Richter am Verwaltungsgericht Leonard versteht offenbar unter freier Beweiswürdigung, die Organisation auf ziemlich dreiste Weise diskreditieren zu müssen. Derselbe Richter ist sozusagen eine Art von »Wiederholungstäter«, denn die kritisierte Formulierung findet sich in einer Reihe seiner Urteile. Bei so viel deutlicher und wiederholter Befangenheit werden Befangenheitsanträge in Dresden wohl kaum auf sich warten lassen.

Die vollständige Passage im oben genannten Urteil lautet: »Die Verlautbarungen von PRO ASYL sind ohne Wert. Es handelt sich um eine Organisation, die aus finanziellen Gründen ein massives Eigeninteresse daran besitzt, dass in das Bundesgebiet möglichst viele Asylbewerber gelangen und verbleiben. Sie verkennt, dass es zuvörderst Sache des einzelnen Asylbewerbers ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Der Staat hat nur eine Auffangfunktion, wenn es dem Einzelnen trotz grosser Anstrengung nicht gelingt, sich das Existenzminimum zu beschaffen.« Nun haben vermutlich alle Parteien, die ihren Streit vor dem Richterstuhl dieses Richters austragen, ihre Interessen. Das gilt auch für jede Organisation, die Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Dokumente Verwaltungsgerichten zur Verfügung stellt. Die mögen einem Richter genehm sein oder nicht - er hat das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und sich rechtskonform mit dem auseinanderzusetzen, was an Fakten geliefert wird.

Der besagte Richter bezieht sich auf die Dokumentation von PRO ASYL zu Bulgarien (April 2015). Sie belegt, dass in Bulgarien Flüchtlinge nach der Einreise oft wochen- und monatelang inhaftiert werden. Wird ihnen dort der Schutzstatus - oft ohne Anhörung - zuerkannt, müssen sie aus den Flüchtlingslagern ausziehen. Die fehlenden sozialen Sicherungssysteme in Bulgarien führen dazu, dass anerkannte Flüchtlinge dann mittellos auf der Strasse landen und rassistischen Angriffen schutzlos ausgeliefert sind. Viele von ihnen suchen deshalb Schutz in Deutschland.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Januar 2017 im Falle eines Flüchtlings Abschiebungsverbot nach Bulgarien gewährt und sich auf den PRO ASYL-Bericht zu Bulgarien bezogen. Das BAMF hat auf Abschiebungsverbot für eine Familie aus Syrien entschieden, wegen besonderer Schutzwürdigkeit des Familienverbands aufgrund der psychischen Krankheit der Mutter. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sei für die Betroffenen nicht gewährleistet und ihnen droht Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Armut.

Was der Richter hier tut, ist nicht weniger, als PRO ASYL von vornherein als Quelle wichtiger Informationen aus dem rechtlichen Diskurs auszuschliessen. Die absurde Beschreibung des angeblichen Eigeninteresses der Organisation ist ein deutlicher Hinweis auf eine massive richterliche Befangenheit. PRO ASYL setzt sich dafür ein, dass Asylsuchende zu ihrem Recht kommen. Möglich wird das durch Mitgliedsbeiträge und Spenden - und auch mancher Strafrichter lässt PRO ASYL Bussgelder zugutekommen. Selbstverständlich bekommt PRO ASYL von Seiten der Betroffenen und Schutzsuchenden kein Entgelt. Es ist zu befürchten, dass vor diesem Richter, der solches Gedankengut ohne nähere Prüfung vertritt, Rechtsanwält*innen, die sich auf PRO ASYL-Studien beziehen, fürchten müssen, dass sie Opfer dieser radikalen Interpretation des Richters werden und ihre Mandant*innen damit ihr Recht nicht erlangen.

Mit dem Satz, es sei zuvörderst Sache des einzelnen Asylbewerbers, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, verkennt der Richter grundlegende Elemente des Rechtsstaates. Selbst Behörden haben hierzulande eine Beratungsfunktion. Dies ist Ausfluss der sog. Fürsorgepflicht des Staates und gehört zu den Grundprinzipien des deutschen Verwaltungsrechts. Doch so mancher Asylsuchende wäre in Deutschland tatsächlich ohne Chance, wenn er nicht Unterstützung auch von Nichtregierungsorganisationen hätte. Allen Bürgerinnen und Bürgern ist gemeinsam die Aufgabe anheim gegeben, zur Rechtsverwirklichung in diesem Lande beizutragen. Das tut PRO ASYL etwa durch seinen Rechtshilfefonds, aus dem Schutzsuchende zur Finanzierung ihres Verfahrens eine Unterstützung erhalten können - weil Flüchtlinge eben häufig nicht zu ihrem Recht kommen, wenn sie sich nur selber um ihre Angelegenheiten kümmern müssen.

Die Dresdener Justiz hat nun einen weiteren Problembären mehr. Auf einer Veranstaltung der AfD im Dresdner Ballhaus Watzke hat bereits vor einigen Wochen im Windschatten von Björn Höcke ein weiterer Richter des Landgerichts Dresden gesprochen. Dieser hat sich, so die Berichterstattung, mittlerweile in einem Verfahren um eine Broschüre über Rechtspopulismus des Kulturbüros Sachsen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren zurückgezogen. Es besteht aller Grund zur Besorgnis in Dresden.

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