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Skandalöse Verurteilung von Antifaschistin
PRESSEMITTEILUNG DER SOLIGRUPPE

Nach zwei weiteren Prozesstagen kam das Verfahren gegen eine Dresdner Antifaschistin heute mit einer skandalösen Verurteilung zum Abschluss. Der Angeklagten wurde vorgewurfen Elli Doberstein, bekannt als Co-Anmelderin des alljährlichen Naziaufmarsches zum 13. Februar, am 16. Juni mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen zu haben. Sie wurde deshalb wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Der angebliche Tatvorwurf steht im Kontext einer Veranstaltung der Bürger.Courage zum Thema "Strategie gegen Rechts" in der Kunsthofpassage. Damals versuchte eine Gruppe von etwa 30 gewaltbereiten Nazis, mit dabei Elli Dobberstein, diese Veranstaltung zu stören.

Der Verlauf des Prozesses war eine Farce. 6 ZeugInnen aus der Dresdner Neonaziszene sagten gegen die Angeklagte aus. Hierbei wurde mehr als deutlich, dass sich die ZeugInnen bei der Identifizierung der Angeklagten abgesprochen hatten. Dies geht aus den stark divergierenden Aussagen bei Polizei und Gericht hervor. Damalige Aussagen bei der Polizei wiedersprachen eklatant den Aussagen in der Hauptverhandlung. So meinte auch der Verteidiger, dass es doch wohl eher ungewöhnlich sei, dass sich die Aussagen nach so langer Zeit alle auf eine Aussage annähern.

Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass es sich hier um eine gezielte politische Strategie handelt. Die Tatsache, dass Frau Dobberstein eine Kopfverletzung erlitt, bezweifelte niemand, allerdings stellen sich arge Zweifel ein, ob die Angeklagte die Schuldige ist. So ist die Antifaschistin schon seit einer Weile Gespräch in Neonazikreisen. Sie und ihre Familie wurden schon mehrfach bedroht und Diffamierungen über sie im Internet veröffentlicht.

An diesem politischen Hintergrund hatte allerdings weder die Staatsanwaltschaft noch die Richterin Interesse. So wurden heute alle Beweisanträge der Verteidigung, die diese Umstände aufklären sollten, abgelehnt.

Anna-Marie Fischer von der Soligruppe meinte zudem: "Dieses Urteil ist ein Skandal. Es machte den Eindruck als wollte die Richterin den Prozess vom Tisch haben, die Urteilsbegründung sei sehr lau gewesen."

Dresden, 24.03.06


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