|
alternativer veranstaltungskalender / blatt für unterbliebene nachrichten | |||||
|
Hakenkreuz in menschlicher Haut [mit Aktualisierung vom 18.12.07]
Mittweida. Die Kameradschaft Sturm 34 lässt offenbar nach wie vor grüssen. Eine 17-jährige Frau, die einer bedrängten sechsjährigen Spätaussiedlerin beistehen wollte, wurde von vier augenscheinlichen Rechtsextremisten schwer misshandelt. Der Übergriff fand bereits am 3. November statt, wurde nach Polizeiangaben jedoch erst am 12. November angezeigt. Vorausgehend sei eine sechsjährige Spätaussiedlerin von den Rechtsextremisten herumgeschubst worden und habe laut geweint. Daraufhin kam die junge Frau dem kleinen Mädchen zu Hilfe. Berichten zufolge wurde die 17-jährige dann von drei Männern festgehalten, während ihr der Vierte mit einem skalpellähnlichen Gegenstand ein Hakenkreuz in die Haut ritzte. Der weitere Versuch, der 17-jährigen zudem noch ein SS-Zeichen in die Wange zu ritzen, scheiterte an der Gegenwehr des Opfers. Die junge Frau habe eine fünf Zentimeter grosse Schnittverletzung im Hüftbereich davon getragen. Tatbeteiligte seien vier glatzköpfige Männer gewesen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, müssten eigentlich zahlreiche Menschen, die sich zum Tatzeitpunkt auf Balkons umliegender Häuser aufhielten, den Überfall bemerkt haben. Die Polizei hat allerdings bisher nach eigenen Angaben noch keine weiteren Zeugen ermitteln können. Das sechsjährige Mädchen habe den Hergang bestätigt, sagte ein Polizeisprecher. Rechtsmediziner hätten ausgeschlossen, dass sich die junge Frau die Verletzung selbst zufügte. Mittlerweile gibt es einen Verdächtigen aus dem Raum Burgstädt, ein Haftbefehl wurde durch das Amtsgericht Chemnitz wegen nicht ausreichendem Tatverdacht allerdings abgelehnt. Der Beschuldigte sei nicht eindeutig identifiziert worden und habe Alibi-Zeugen gehabt (AFP). Bei einer Durchsuchung seines Zimmers in der Wohnung der Eltern wurden mit Sand gefüllte Lederhandschuhe und ein Abzeichen der rechtsextremen Kameradschaft Sturm 34 sicher gestellt. Der Sturm 34 wurde Ende April 2007 vom sächsischen Innenminister nach dem Vereinsrecht als kriminelle Vereinigung verboten. Die staatliche Verbotsverfügung scheint die Strukturen dieser Kameradschaft jedoch nicht sehr nachhaltig beeinträchtigt zu haben, wie auch nach dem April 2007 wiederholt erfolgte rechtsextremistische Aktivitäten aus dem Umfeld des Sturm 34 in der westsächsischen Region zeigen. Andererseits wurde Mitte November diesen Jahres die Verurteilung zu neun Monaten Haft auf Bewährung eines der führenden Köpfe des Sturm 34, Tom Woost, vor dem Landgericht Chemnitz rechtskräftig. Woost muss sich zudem noch vor dem Amtsgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, Nötigungen, Beleidigungen und dem Tragen von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Das Amtsgericht erklärte sich jedoch am Dienstag für einige der Anklagepunkte als nicht zuständig und verwies sie an die beim Landgericht Dresden angesiedelte Staatsschutzkammer, wo bereits gegen zehn Sturm 34-Mitglieder Verfahren anhängig sind. Der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi wirft unterdessen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) vor, diesem sei "es offenbar nicht gelungen, für Sicherheit in Mittweida zu sorgen". Zu den jüngeren Ermittlungen in diesem Fall voröffentlichte redok folgende Aktualisierung: http://www.redok.de/content/view/952/36/Olaf Meyer in: redok |
|
|