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Bundestag beschliesst 3. Gesetzesverschärfung innerhalb weniger Monate! Weitere Aushöhlung der Rechte von Geflüchteten! Weiteres Asylgesetzespaket in Arbeit!
Gemeinsame Pressemitteilung vom Sächsischen Flüchtlingsrat und vom Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden zum Asylpaket II: Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren

Das Asylpaket II ist ein Frontalangriff auf das individuelle Asylrecht und stellt eine Aushebelung des Rechtsstaats dar. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD schlagen damit in dieselbe Kerbe wie die rechtspopulistischen und fremdenfeindlichen Stimmungsmacher*innen von AfD, Pegida und Co. Mit der dritten Asylrechtsverschärfung innerhalb weniger Monate werden die Rechte Geflüchteter auf Dauer ausgehöhlt.

Flüchtlingsstatus und Familiennachzug

Die Gesetzesänderungen nehmen dabei abstruse Formen an. Der im August 2015 geschaffene vereinfachte Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, soll nun mit dem Asylpaket II wieder aufgehoben werden. Gleichzeitig sollen syrische Geflüchtete nur noch einen subsidiären Schutz bekommen und nicht mehr wie bisher die Anerkennung als GFK-Flüchtling nach § 25 Abs. 2 AufenthG oder die Asylberechtigung nach § 25 Abs. 1 AufenthG. Dass diese Änderung eine persönliche Tragödie für jede*n Asylsuchende*n bedeutet, sollte auch den Verantwortlichen bewusst sein. Der meist lebensrettende Familiennachzug für Angehörige wird nämlich für 2 Jahre ausgesetzt. Familienangehörige müssen damit in Kriegs- und Krisenregionen bleiben oder den lebensgefährlichen Weg über die Ägäis auf sich nehmen, um nach Europa zu kommen. Des Weiteren sollen unbegleitete ausländische Minderjährige erst nach zwei Jahren einen Anspruch auf einen Familiennachzug haben.

Abschiebehindernisse

Wie mit der Gesundheit und dem Leben vieler Geflüchteter gespielt wird, zeigt auch die Massnahme, dass kranke Menschen, zum Beispiel mit Posttraumatischen Belastungsstörungen oder anderen schweren Traumata, trotzdem abgeschoben werden sollen. Dies ist ein riskantes und inhumanes Vorgehen.

Beschleunigte Verfahren

Mit den geplanten beschleunigten Verfahren für Menschen, die ohne Pass in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, Menschen aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" - zu denen ab sofort auch Marokko, Algerien und Tunesien, trotz wissentlicher Menschenrechtsverletzungen, wie Folter und die Verfolgung bestimmter sozialer Gruppen zählen - sowie Folgeantragsteller*innen, wird das Recht auf eine individuelle Einzelfallprüfung der Fluchtgründe verletzt. In einwöchigen Schnellverfahren soll nun über derlei Asylanträge entschieden werden. Dabei sind die Menschen verpflichtet während des Asylverfahrens in "Aufnahmezentren" zu leben. Dass dieser Plan einer Inhaftierung nahe kommt, ist nicht von der Hand zu weisen.

Eine weitere Verfahrensänderung betrifft Menschen, die ihrer Mitwirkungspflicht bei der Zuweisung zur Erstaufnahmeeinrichtung, egal ob selbst verschuldet oder unverschuldet, nicht nachkommen. Demnach kommt es zu einer Rücknahme des Asylverfahrens. Die*Der Asylsuchende erhalten einen Duldungsstatus und sind demnach ausreisepflichtig. Danach haben sie nur noch die Möglichkeit einen Asylfolgeantrag zu stellen, über den im Eilverfahren entschieden wird.

Gesetz zur erleichterten Ausweisung von Geflüchteten

Zusätzlich zum Asylpaket II sollen in Zukunft straffällig gewordene Asylsuchende leichter abgeschoben werden können. Hier schwingt ebenfalls eine Forderung der Rechtspopulist*innen von AfD nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht mit. Gleichzeitig kann es bei wiederholten Verstössen gegen die Residenzpflicht zur Einstellung des Asylverfahrens kommen. Ein Gesetzesvorhaben, welches den Art. 2 GG und damit den Schutz der Freiheit der Person verletzt.

"Ankunftszentren"

In Sachsen sollen die beschleunigten Asylverfahren in drei Ankunftszentren in Dresden, Leipzig und Chemnitz durchgeführt werden. Geplant ist dabei, teilweise Asylverfahren an einem Tag zu entscheiden. Dass eine ausführliche und gründliche Prüfung aller individuellen Fluchtgründe nicht an einem Tag passieren kann, steht ausser Frage.

Das schnelle Durchpeitschen des Asylpaket II muss im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gesehen werden. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Regierungsparteien mit der Gesetzesverschärfung nach Wähler*innen am rechten Rand auf Landesebene fischen wollen und somit die Menschenrechte billigend verletzen. Verstärkt wird dieser Eindruck mit Blick auf den Rücktritt des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer aus Protest gegenüber dem Asylpaket II.

Das Asylpaket II stellt eine grobe Verletzung der individuellen Menschenrechte dar. Mit der Gefahr, auch schwerkranke Menschen abzuschieben, Familien auf Jahre hin zu trennen und dem völligen Ausschluss vom Asylverfahren wegen Residenzpflichtverstössen, werden mit der neuen Asylrechtsverschärfung menschliche Tragödien in Kauf genommen und universelle Menschenrechte mit Füssen getreten.

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