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Amtsgericht Plauen verweigert Hinterbliebenen im Todesfall Ahmed J. die Prozessbeteiligung

In der Nacht vom 13./14. Februar 2014 verstarb der libysche Asylbewerber Ahmed J. in der Unterkunft in Plauen. Trotz dessen, dass der diensthabende Wachmann mehrfach aufgefordert wurde, einen Notarzt zu rufen, handelte er nicht und dass, obwohl er den offensichtlich schwerkranken Mann in Augenschein genommen hatte. Nicht nur, dass er es unterliess für den im Sterben liegenden Mann die notwendige medizinische Hilfe zu organisieren, er ging nach Aussagen von Betroffenen auch tätlich gegen einen weiteren Asylbewerber vor.

Ein öffentliches Verfahren zum Todesfall wollte die Justiz in Plauen jedoch vermeiden. So erliess das Amtsgericht klammheimlich einen Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Wachmann in Höhe von 60 Tagessätzen á 40 Euro. Nachdem seitens des Angeklagten gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt wurde, soll nunmehr am 27. Januar 2015, 13:00 Uhr die Hauptverhandlung am Amtsgericht Plauen stattfinden. Die Hinterbliebenen wollen in diesem Verfahren als Nebenkläger auftreten und fordern Schadensersatz vom Wachmann. Sämtliche Anträge wurden vom Amtsgericht Plauen bisher entweder nicht beschieden oder abgelehnt.

Dr. Kati Lang, Rechtsanwältin, vertritt gemeinsam mit Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk die Hinterbliebenen: "Es stellt sich die Frage, ob hier mit allen Mitteln verhindert werden soll, dass eine kritische Position im Prozess vertreten ist, dass drängende Fragen von Verantwortlichkeit nicht zur Sprache kommen sollen. Der bisherige Verlauf ist ein klarer Affront gegen die Hinterbliebenen."

Die Beschwerde über die Nichtzulassung der Nebenklage liegt derzeit dem Landgericht Zwickau zur Entscheidung vor. "Ausweislich der Ermittlungen hätte in einem Gerichtsverfahren die Frage geklärt werden müssen, ob die Handlungen des Wachmanns nicht mitursächlich für den Tod von Ahmed J. gewesen sind."

Robert Kusche, Geschäftsführer der Sächsischen Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V. dazu: "Der mangelnde Aufklärungswille ist für uns unverständlich. Ein Mensch ist in einer Asylbewerberunterkunft gestorben, die erforderliche Hilfe wurde ihm verweigert. Es ist von Nöten die Hintergründe des Todesfalls aufzuklären und zu ermitteln, ob es weitere Verantwortliche gibt."

Die Witwe kehrte mit dem Sohn direkt nach dem Tod von Ahmed J. nach Libyen zurück und brachte dort das zweite gemeinsame Kind zur Welt. Die Familie lebt heute in einem Flüchtlingslager in Tripolis und ist auf die Unterstützung durch Hilfsorganisationen angewiesen. Sie gehören - wie der Verstorbene - der in Libyen verfolgten Minderheit der Tawergha an.

Das Verfahren gegen den Wachmann aufgrund des tätlichen Vorgehens gegen einen weiteren Flüchtling wurde seitens der Staatsanwaltschaft Plauen ebenfalls zunächst eingestellt. Auf Beschwerde der anwaltlichen Vertretung des Geschädigten hob die Generalstaatsanwaltschaft die Einstellung auf - gegen den Wachmann wird nun in diesem Verfahren wieder ermittelt.

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