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Pressemitteilung zur Unterbringung geflüchteter Menschen
Stadt Dresden plant Abmietung von Wohnungen für über 3.500 Geflüchtete

Die Landeshauptstadt Dresden hat verkündet, dass Wohnungen, die für die Unterbringung geflüchteter Menschen angemietet waren, abgemietet werden sollen, wobei gleichzeitig Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften erhalten bleiben. Aus diesem Anlass haben wir als Kontaktgruppe Asyl e.V. einen offen Brief an die Stadträt*innen, Sozialbürgermeisterin Frau Dr. Kaufmann und Oberbürgermeister Hilbert verfasst, welcher hier als PDF heruntergeladen werden kann: Offener Brief des Kontaktgruppe Asyl e.V. zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Dresden

Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Stadträt*innen, sehr geehrte Frau Dr. Kaufmann, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hilbert,

irrtitiert haben wir als Kontaktgruppe Asyl e.V. Pläne der Stadt für die Abmietung von Wohnungen für über 3.500 Geflüchtete in Dresden zur Kenntnis genommen und kritisieren dieses Vorhaben entschieden. Nachdem zuletzt ein erfreulich hoher Anteil der Geflüchteten in Dresden dezentral untergebracht war, wird hier eine Chance verpasst, diese menschenwürdigere und sozialverträglichere Form der Unterbringung auch den Menschen zu ermöglichen, die bislang in Gemeinschaftsunterkünften wohnen mussten. Insbesondere aber werden zahlreiche Geflüchtete, die erfreulicherweise bereits in Wohnungen untergebracht sind, wieder in wesentlich ungünstigere Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünfte umziehen müssen, was mit verständlicher Verärgerung und Frust einhergehen dürfte. Die Umsetzung solcher Planungen führt für die Bewohner*innen der Unterkünfte, aber auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadtgesellschaft, zu problematischen Bedingungen.

In einigen Gemeinschaftsunterkünften in Dresden bewohnen vier oder auch mehr Menschen ein gemeinsames Zimmer. Dies schränkt die Privatsphäre massiv ein, beeinträchtigt die psychische Situation der Bewohner*innen und ihre Möglichkeit, soziale Kontakte oder ein gesundes Familienleben zu pflegen. Konflikte sind bei dieser räumlichen Enge vorprogrammiert, zumal viele über lange Zeit in Ungewissheit leben oder der Perspektivlosigkeit ins Auge blicken. Unterkünfte, in denen nicht mal Kochmöglichkeiten für die Bewohner*innen zur Verfügung stehen, verschärfen dieSituation zusätzlich, da diesen Menschen die Selbstbestimmung für einen wesentlichen Teil ihres Lebens genommen wird. Dieser starke Eingriff in die persönliche Freiheit von Menschen, sich ihr eigenes Essen einzukaufen, zusammenzustellen und zubereiten zu können, sollte sich höchstens auf Notsituationen beschränken und darf keinesfalls zur dauerhaften Einrichtung werden.

Frau Dr. Kaufmann, als Sozialbürgermeisterin geben Sie das persönliches Ziel an, "dass Asylsuchende in der Nachbarschaft und den Betrieben ankommen."1 Konsequente dezentrale Unterbringung ist ein Schritt, um diesem Ziel näher zu kommen. So zeigt beispielsweise eine Studie der Robert-Bosch-Stiftung, dass die Akzeptanz von Geflüchteten in der Nachbarschaft durch eine dezentrale Unterbringung steigt. "Die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden erleichtert deren Integration in den örtlichen Alltag. Sie begünstigt zudem das niedrigschwellige ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge in einem nachbarschaftlichen Rahmen, und auch die Bereitstellung kommunaler Angebote gestaltet sich besser."2

Sie schreiben ausserdem, dass das Sozialamt Menschen nach der Anerkennung ihres Bleiberechts bei der Wohnungssuche unterstützt.3 Aus der Erfahrung unserer ehrenamtlichen Beratungstätigkeit können wir dies so nicht bestätigen. Viele Menschen fühlen sich bei der Wohnungssuche allein gelassen. Die vom Sozialamt angebotenen Wohnungen befinden sich meist in Prohlis oder Gorbitz, Stadtteile in denen viele Geflüchtete aufgrund der Ablehnung, die sie dort sehr häufig erfahren, nicht leben möchten. Flüchtlingssozialarbeiter*innen können zum einen wegen des zu hohen hohen Betreuungsschlüssels und zum anderen, da sie nach der Anerkennung nicht mehr zuständig sind, in den meisten Fällen nicht weiterhelfen. Ehrenamtlich tätige Initiativen sind mit dem grossen Bedarf an Unterstützung bei der Wohnungssuche überfordert.

Die aktuell rückläufige Anzahl unterzubringender Asylbewerber*innen bietet der Stadt Dresden die Möglichkeit, menschenwürdigere Mindeststandards in der Unterbringung einzuführen. Privatsphäre und ein geschützter privater Rückzugsraum sind essentiell wichtig für jeden Menschen. Als Kontaktgruppe Asyl e.V. fordern wir daher:

  • Eine maximal einjährige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
  • Nicht mehr als zwei Bewohner*innen pro Zimmer
  • Kochmöglichkeiten für alle Bewohner*innen in Unterkünften zur Verfügung zu stellen
  • Anwesenheitskontrollen in Gemeinschaftsunterkünften als repressives Instrument abzuschaffen
  • Keine Gemeinschaftsunterbringung von Familien vorzunehmen
  • Keine Gemeinschaftsunterbringung für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen vorzunehmen und in diesem Zusammenhang funktionierende Absprachen zwischen Ausländerbehörde und Sozialamt. Anträge auf dezentrale Unterbringung für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen dürfen nicht monatelang unbearbeitet bleiben!
  • Einen Betreuungsschlüssel für Sozialarbeiter*innen, der auch nachhaltiges Fallmanagement und, wenn nötig, die Begleitung bei der Wohnungssuche ermöglicht
  • Den Bestand an Sozialwohnungen aufzustocken, insbesondere in attraktiven Stadtteilen für Geflüchtete
  • Ein Konzept zur Unterbringung, wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten wieder ansteigt, das auf Turnhallen, Zeltlager und Container verzichtet

Mit freundlichen Grüssen,

Kontaktgruppe Asyl e.V.

1 http://www.dresden.de/de/rathaus/politik/beigeordnete/gb5.php. Aufgerufen am 21.11.2016.

2 Robert Bosch Stiftung. Die Aufnahme von Flüchtlingen in den Bundesländern und Kommunen. 2015.

3 Pressemitteilung der Stadt Dresden "Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen" vom 12.10.2016.

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