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Verfassungswidrige Beschlüsse des Bundestags sind skandalös!
Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte

In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat. Heute hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist eine weitere Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.

Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.

"Der Bundestag hat heute beschlossen, die Verfassung zu brechen und den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu demontieren", erklärt Patrick Irmer, Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrats, für die Landesflüchtlingsräte.

Am morgigen Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz befassen. Dabei kommt den Stimmen der Bundesländer mit grüner Beteiligung grosse Bedeutung zu. Zwar sind die Grünen im Bundestag in der Opposition, über die Bundesländer haben sie jedoch die Möglichkeit, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren.

"Wir fordern den Bundesrat dazu auf, die Gesetzesverschärfungen zu blockieren! Keine Landesregierung, egal welcher Couleur, sollte sich wissentlich an der Aushöhlung der Grundrechte beteiligen!", so Irmer.

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