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Auch Bundesrat beschliesst Verfassungsbruch
Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte

In dieser Woche hat die Bundesregierung das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Soeben hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist die letzte Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.

Der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.

"Der Bundesrat hat sich heute, auch mit Stimmen grün mitregierter Länder, am offenen Verfassungsbruch beteiligt. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist gekippt", kritisiert Patrick Irmer, Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrats.

Die Gesetzesverschärfungen treffen geduldete Flüchtlinge besonders hart. Ein grosser Teil von ihnen soll zukünftig nur noch "Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschliesslich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege" erhalten. Jegliches Bargeld soll ihnen gestrichen werden, auch eine Arbeitserlaubnis sollen sie nicht erhalten. Damit wird ihnen nicht nur das "soziokulturelle Existenzminimum" entzogen, das laut Bundesverfassungsgericht bar ausbezahlt werden muss. Sogar das "physische Existenzminimum" kann unter das vom Verfassungsgericht festgelegte Niveau abgesenkt werden.

"Viele der geduldeten Flüchtlinge sind bereits jetzt völlig verzweifelt angesichts ihrer Perspektivlosigkeit. Diese Verzweiflung wird noch weiter zunehmen, wenn man bei diesen Menschen die Daumenschrauben noch weiter andreht. Die Bereitschaft zur Ausreise wird dadurch trotzdem nicht steigen, denn die Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurück. Die beschlossenen Verschärfungen sind deshalb in höchstem Masse menschenfeindlich. Wir werden betroffene Flüchtlinge dabei unterstützen, gerichtlich gegen diese verfassungswidrige Neuregelung vorzugehen", erklärt Irmer.

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