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Kopf hoch im Strassenverkehr
Pressemitteilung von FUSS e.V. - Fachverband Fussverkehr Deutschland vom 23. März 2016

Der Fachverband Fussverkehr Deutschland Fuss e.V. bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um mehr Achtsamkeit bei der Benutzung mobiler Endgeräte. Von den etwa 2,4 Millionen Verkehrsunfällen in Deutschland pro Jahr wurden etwa ein Drittel durch Ablenkung verursacht, davon sind nach wissenschaftlichen Schätzungen wiederum mehr als ein Drittel der Handy-Nutzung zuzurechnen. Sie behindert die im komplexen Verkehrsgeschehen notwendigen schnellen Reaktionen.

Noch immer scheint vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht klar zu sein, dass sich ihr Fahrzeug selbst bei Tempo 30 in nur einer Sekunde Unaufmerksamkeit mehr als 8 Meter weiter bewegt, bei 50 km/h sind es sogar fast 14 Meter! Nach der Rechtsprechung der letzten Jahre ist selbst im Stand bei laufendem Motor das Ablesen der Uhrzeit vom Display untersagt und kann mit einem Bussgeld von 60 Euro belegt werden.

Der Fussgängerverband bemängelt insbesondere die Unaufmerksamkeit beim Einbiegen in eine andere Strasse, bei dem der absolute Vorrang der diese Fahrbahn querenden Fussgänger zu beachten ist. Im Jahr 2014 war bei etwa jedem 10. Verkehrsunfall mit Personenschäden und auch mit Getöteten innerorts Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen die Unfallursache. Darüber hinaus weist der Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb darauf hin: "Auch ein kurzes Halten für ein Telefonat an einer Haltestelle oder im 5-Meter-Bereich an Strassenkreuzungen oder Einmündungen ist unakzeptabel, gefährdet insbesondere Kinder und mobilitätseingeschränkte Fussgänger und ist laut StVO untersagt."

Die Fussgängerlobby stellt allerdings klar, dass auch Fussgängerinnen und Fussgänger Verantwortung für die Verkehrssicherheit tragen. Deshalb ruft der Fuss e.V. die Fussgängerinnen und Fussgänger auf, insbesondere vor und beim Queren der Fahrbahnen stets jedwede Beschäftigung mit dem Handy zu unterbrechen. Durch mangelnde Aufmerksamkeit kann man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden oder sogar in Lebensgefahr bringen. Auch auf Gehwegen sollte beachtet werden, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen besondere Rücksicht und Aufmerksamkeit von den anderen Verkehrsteilnehmern erwarten müssen, da sie selbst nicht kurzfristig ausweichen können.

Daneben sind allerdings nach Ansicht des Verbandes auch die Kommunen aufgerufen, soweit wie möglich die Gefahren für den Fussverkehr insbesondere durch den Abbiegeverkehr an Kreuzungen und Einmündungen zum Beispiel durch Gehwegvorstreckungen zu vermindern. Auf für den Fussverkehr vorgesehenen Flächen sollte eine weitestgehende Barrierefreiheit angestrebt werden. Es ist nach Stefan Lieb "grundsätzlich davon auszugehen, dass Menschen zu Fuss sich hier frei und unaufmerksam bewegen können. Hier bewegen sie sich nicht geradlinig wie Fahrzeuge, sondern verweilen, sprechen miteinander oder telefonieren."

Quelle zur Aussage im zweiten Absatz: Schätzungs-Aussage von Verkehrsforscher Prof. Michael Schreckenberg, Universität Duisburg-Essen, aus: Hamburger Abendblatt 3.9.2015 http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/article205632337/Hohes-Unfallrisiko-Kampagne-gegen-Smartphones-am-Steuer.html

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