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ZeugInnenvorladung oder Beugehaft? - Solidarität statt Paranoia!

Am 31.7.2007 wurden Oliver, Florian und Axel festgenommen. Die Polizei wirft ihnen einen versuchten Brandanschlag auf Bundeswehr-LKWs vor. Weiterhin wurde Andrej in seiner Wohnung verhaftet. Ihm wird ein angeblich konspiratives Treffen mit einem der drei zuvor Festgenommenen vorgeworfen. Anschliessend wurden Wohnungen und Arbeitsplätze im Umfeld der vier Verhafteten und dreier weiterer Personen durchsucht. Wie im Zuge der Durchsuchungen bekannt wurde, läuft das Ermittlungsverfahren gegen vier Beschuldigte bereits seit September 2006. Allen sieben Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (militante gruppe) nach § 129a vorgeworfen.

Wieder mal auf der Tagesordnung sind die Einschüchterung und Kriminalisierung von Personen und Gruppen, die zu sogenannten "anschlagsrelevanten" Themen arbeiten. Das kann prinzipiell alle betreffen, die zu Themen wie innerer Sicherheit und Repression,sozialer Gerechtigkeit, Militarismus oder Krieg arbeiten. Die bei offensiven Ausforschungen gegen linke Positionen seit Jahren immer wieder bemühten gesetzliche Grundlagen sind die Paragraphen §129, 129a und b. Nur 2% aller so eingeleiteten Ermittlunsgverfahren endeten in der Vergangenheit mit einer Verurteilung. Daran sieht man, dass dieser Paragraph hauptsächlich zur Ausforschung dient.

Polizeiliche Massnahmen gegen die jetzt Beschuldigten laufen offenkundig schon einige Monate. Seit den Verhaftungen und Beschuldigungen wurde das umfassende Ermittlungsinstrumentarium auf das familiäre, private und politische Umfeld sowie auf die Arbeitsbereiche der vier Beschuldigten ausgeweitet. Der grösste Teil der Ermittlungen läuft verdeckt, die Einschüchterungen und Ermittlungen gegen vermeintliche ZeugInnen aber durchaus direkt und offen.

Es ist davon auzugehen, dass bei allen ZeugInnen Telefone, Emails und Internet-Traffic zuhause und auf Arbeit sowie Treffen mit FreundInnen überwacht werden. Von der Ausweitung von Observationen auf das weitere Umfeld ist auszugehen. Diese umfassenden Ausforschungen und der massive Eingriff werden mit abenteuerlichen Konstruktionen gerechtfertigt.

Es ist dem Bundeskriminalamt (BKA) als Ermittlungsbehörde grundsätzlich nicht erlaubt, ZeugInnenaussagen zu erzwingen,geschweige denn, vermeintliche ZeugInnen nach Belieben von irgendwo abzuholen oder gar mitzunehmen. Aufforderungen zu Gesprächen mit dem BKA können und sollten deshalb ohne weitere Erklärung ignoriert werden. Praktisch passiert es aber immer wieder, dass Leute aus Unkenntnis oder aus dem Druck der Situation heraus, mehr oder weniger umfangreiche Aussagen zu machen.

ZeugInnengruppe und EA sind bisher ca. zehn Personen (FreundInnen, Bekannte und Familienangehörige) bekannt, die vom BKA bereits angesprochen wurden. Dies geschah nach Knastbesuchen bei den Beschuldigten, auf der Strasse oder vor der Haustür und verlief zum Teil recht unangenehm - was es sowieso schon ist, weil mensch davon überrumpelt wird. Unseres Wissens hat bisher niemand einen Termin wahrgenommen oder sich auf Gespräche eingelassen. Trotz Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige wurden einigen Müttern bereits Vorladungen zur Bundesanwaltschaft (BAW) angedroht.

Diese Entwicklungen waren für den Alltag der Angesprochenen in den letzten Wochen sehr bestimmend und setzen die Betroffenen massiv unter Druck. Besonders brisant ist dies für Personen mit Kindern, was vom BKA zum Teil als ermittlungstaktisches Druckmittel ausgespielt wird. Während es in den meisten Fällen bei nüchternen Ankündigungen blieb, wurde eine Freundin mit Kindern gezielt mit regelrechtem Telefonterror überzogen und massiv unter Druck gesetzt, Aussagen zu machen.

Allen zur BAW Vorgeladenen droht bei Aussageverweigerung die Verhängung von Ordnungsgeldern und Beugehaft. Mit Beugehaft sollen ZeugInnen zu Aussagen gegen FreundInnen und Bekannte gezwungen werden. Dazu können bis zu sechs Monate Knast verhängt werden. Wenigstens den finanziellen Ruin werden wir gemeinsam verhindern. Neben Ordnungsgeldern, Haftkosten und Anwaltshonoraren müssen laufende Kosten wie Miete, Krankenversicherung etc. gezahlt werden. Dafür brauchen wir dringend jegliche Art von Unterstützung von Euch.

Solidarität statt Paranoia!
Kein Klatsch, kein Tratsch!
Schafft Öffentlichkeit, sammelt Spenden - Solidarität mit allen
Verhafteten und Beschuldigten!

Kontakt:
ZeugInnengruppe
keine-zeuginnen@so36.net
pgp-Schlüssel siehe Soliseite im Netz:
http://einstellung.so36.net/

Konto: Rote Hilfe e.V.
Bank: Berliner Bank
Konto-Nr.: 718 9590 600
BLZ: 100 200 00
Verwendungszweck: Repression 31.7.2007
IBAN: DE78 1002 0000 7189 5906 00
BIC: BEBEDEBB


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