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Pressemitteilung: Kontaktgruppe Asyl e.V. zur Abschiebung einer armenischen Familie am 18.09.2017 aus Dresden - Teil 1

Der Kontaktgruppe Asyl e.V. kritisiert die Abschiebung einer armenischen Familie aus dem Hechtviertel am 18.09.2017 aufs Schärfste.

Eine Familie mit drei Kindern, die sich seit 11 Jahren in Deutschland befindet und sich hier eingelebt hat, innerhalb von Stunden aus ihrem gewohnten Umfeld zu reissen und getrennt voneinander abzuschieben, ist unmenschlich und unsere Gedanken darüber sind nicht in Worte zu fassen.

Wir können nicht glauben, dass die Abschiebung inkl. Familientrennung unter diesen Umständen durchgeführt wurde, obwohl der Ausländerbehörde Dresden ein Suizidversuch der Mutter der Familie nach einer vorherigen versuchten Abschiebung bekannt war. Es liegt auf der Hand, dass hier kein amtsärztliches Gutachten zur Reisefähigkeit vom Herbst 2016 herangezogen werden kann, zumal der Ausländerbehörde Dresden fachärztliche Gutachten zur aktuellen gesundheitlichen Situation der Mutter vorliegen.

Die Landesdirektion Sachsen schreibt in ihrer Stellungnahme vom 19.09.2017, dass die Familie die Familientrennung selbst zu verantworten hat. Der Kontaktgruppe Asyl e.V. weist darauf hin, dass Familientrennungen bei Abschiebungen in Sachsen regelmässig durchgeführt werden und eine Trennung auch in diesem Fall bewusst in Kauf genommen wurde. Eine erkrankte Mutter und ihre erst zehnjährige Tochter wurden in einer Ausnahmesituation ohne die Unterstützung ihrer engsten Familie zurückgelassen. Dadurch wird psychischer Druck auf Mutter und Tochter aufgebaut, dem Familienvater und den Söhnen freiwillig zu folgen.

Scheinbar sah die Familie bei ihrer Einreise 2006 keine andere Möglichkeit, als eine andere Staatsangehörigkeit anzugeben, was von der Landesdirektion Sachsen als Rechtfertigung für die Abschiebung angegeben wird. Hierbei wird völlig verkannt, dass die Kinder dies in keiner Weise mitzuverantworten haben, nun aber massiv unter den Folgen der Abschiebung und einer Trennung von der Mutter bzw. von dem Vater leiden müssen. Auch die Erkrankung der Mutter ist zum Teil auf den massiven Druck durch die unsichere Aufenthaltssituation zurückzuführen. Diese Dinge stehen in keinem Verhältnis zueinander.

Die Ausländerbehörde Dresden ist bekannt dafür, gesetzliche Grundlagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sehr restriktiv auszulegen. Es würde ihr gut zu Gesicht stehen, den Ermessensspielraum, den das Aufenthaltsgesetz vorsieht, so zu nutzen, dass Menschen ein sicherer Aufenthalt und damit auch nachhaltige Integration ermöglicht wird.

Wir als Kontaktgruppe Asyl e.V. positionieren uns klar gegen alle Abschiebungen. Abschiebungen sind für die betroffenen Menschen ein Aufbruch ins Ungewisse und mit einer enormen psychischen Belastung verbunden. Familientrennungen bei Abschiebungen sind unter keinen Umständen tragbar und ein Verstoss gegen das Grundgesetz und die UN Kinderrechtskonvention.

Wir fordern alle Menschen in Dresden auf, Öffentlichkeit zu schaffen und sich gegen das Vorgehen der Dresdner Ausländerbehörde, der Polizei Sachsen und der Landesdirektion Sachsen zu positionieren.

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