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Erneute Verhandlung wegen angeblicher Ruhestörung auf Freiraumfahrraddemo
Pressemitteilung der IG Freiräume - Dresden 23. Februar 2014

Fast ein Jahr nach der Fahrraddemonstration der IG Freiräume am 23. März 2013 für bedrohte Dresdner Freiraumprojekte ist immer noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Gericht anhängig. Der zweite Verhandlungstermin findet am Freitag, den 28. Februar, um 9:00 Uhr am Dresdner Amtsgericht auf der Rossbachstrasse 6 statt.

Es geht um den Vorwurf der ordnungswidrigen Ruhestörung gegen einen Teilnehmer der Demonstration vom 23. März 2013. Nachdem das Ordnungsamt bei seinen bisherigen Versuchen Geldstrafen von Demonstrationsteilnehmern einzufordern gescheitert ist, wird das letzte noch offene Verfahren weiter vorangetrieben. So erklärte sich die Staatsanwaltschaft mittlerweile zwar bereit das Verfahren einzustellen, möchte die Kosten der Verteidigung aber den Beschuldigten auferlegen. Um zu dem Schluss zu kommen, dass es der eigenen Anklage an Substanz mangelt, brauchte die Staatsanwaltschaft erst die Erläuterung der Verteidigung. Wenn es aber darum geht, die Kosten der Verteidigung auch zu übernehmen drückt sie sich.

Dabei ist der Sachverhalt so unstrittig wie banal; dem Beschuldigten wird vorgeworfen auf besagter Demonstration Musik abgespielt zu haben. Ein alltäglicher Vorgang, der normalerweise bei Ordnungshütern nur Achselzucken auslöst, weil er unter das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit fällt. Um gegen dieses unnötige Gerichtsverfahren Stellung zu beziehen und den Beschuldigten zu unterstützen fanden sich am 15 November, dem ersten Verhandlungstag, 20 SympathisantInnen mit einem Lautsprecherfahrrad am Amtsgericht ein. Die Verhandlung selbst wurde unmittelbar nach der Eröffnung vertagt, weil das Gericht die entsprechende Akte nicht auffinden konnte. Der Beschuldigte, der nun am 28. Februar erneut vor Gericht erscheinen muss, dazu: "Man fragt sich schon, ob die Dresdner Staatsanwaltschaft mittlerweile so wenig Arbeit hat, dass sie sich vor Langeweile mit einer Neubestimmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit befassen muss."

Die Verhandlung am Dresdner Amtsgericht (Rossbachstrasse 6) findet am 28. Februar um 9:00 Uhr statt.

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