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Und plötzlich sind es drei

Nur wenige Wochen vor dem am 7. März beginnenden Prozess gegen acht mutmassliche Mitglieder der "Gruppe Freital" am Oberlandesgericht wurde bekannt, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft inzwischen gegen drei Polizisten ermittelt wird. Das geht aus einer Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf einen Antrag des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Die Grünen) hervor. Erst vor einem Monat hatte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) Ermittlungen gegen einen zweiten Beamten einräumen müssen. Die Beamten stehen unter Verdacht, Dienstgeheimnisse an die Gruppe weitergegeben zu haben.

Mittlerweile sollen demnach der Staatsanwaltschaft Dresden insgesamt fünf Vernehmungen vorliegen, aus denen sich Anhaltspunkte für den Verdacht ergeben hätten. Bereits im Dezember 2015 hatte Timo Schulz, einer der mutmasslichen Rädelsführer der Gruppe, in ersten Vernehmungen über Hinweise aus den Reihen der Bereitschaftspolizei ausgesagt. Erst am 4. Mai 2016, also am Tag nachdem eine Anwältin der Nebenklage Anzeige erstattet hatte, habe die damals noch für den Fall zuständige Dresdner Generalstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Unbekannt eingeleitet.

Auch als der ebenfalls Angeklagte Patrick Festing am 10. August 2016 gegenüber sächsischen Ermittlern im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA) den Namen bestätigte, sollte es noch einmal bis zum 7. Dezember dauern, bevor der Beamte vorläufig vom Dienst suspendiert wurde. Der Grund für das plötzliche Interesse dürfte jedoch weniger mit der von Ulbig beschriebenen ausgebliebenen Weitergabe von Informationen an die Dresdner Staatsanwaltschaft, als vielmehr mit Zeitungsberichten zusammenhängen, in denen der Verdacht wenige Tage zuvor thematisiert worden war.

"Die Verbindungen sächsischer Polizisten zur Terrorgruppe Freital", so das Fazit des Grünen-Politikers zu den neuen Erkenntnissen, "sind offensichtlich noch grösser als bislang angenommen. Das ist um so erschreckender, als den mutmasslichen Tätern der Terrorgruppe versuchter Mord vorgeworfen wird. Es stellt sich immer mehr die Frage, inwieweit sächsische Polizeibedienstete von den geplanten Straftaten wussten oder diese gar aktiv unterstützten. Von der Weitergabe von Dienstgeheimnissen zu Unterstützungshandlungen für eine Terrorgruppe ist der Weg nicht weit."

Zugleich bezweifelte er, ob die Öffentlichkeit ohne die parlamentarische Initiative überhaupt von den Ereignissen erfahren hätte. Angesichts der immer neuen Enthüllungen warf er der Staatsregierung eine "desaströse Informationspolitik" vor: "Fakt ist, dass die Ermittlungen gegen Polizisten, die mit Rechtsextremen so weit sympathisieren, dass sie Dienstgeheimnisse weitergaben, erst forciert wurden, als eine Nebenklagevertreterin Anzeige erstattete und der Druck der Öffentlichkeit so gross wurde, dass den Ermittlungsbehörden keine andere Wahl blieb. Dies ist kein gutes Zeugnis für unabhängige Ermittlungen der sächsischen Polizei und Staatsanwaltschaft."

Der Generalbundesanwalt wirft den sieben Männern und einer Frau u.a. versuchten Mord in vier Fällen und die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Weil das eigentlich für diesen Prozess vorgesehene Gebäude weder die baulichen noch die sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt habe, war der Speisesaal einer neu errichteten Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Hammerweg eigens für mehrere Millionen Euro zu einem Hochsicherheitstrakt umgebaut worden. Zu Wochenbeginn hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts die Anklage des Generalbundesanwalts vom 28. Oktober 2016 zur Hauptverhandlung zugelassen.

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