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Landtag lehnt Modernisierung der Sexualbildung an sächsischen Schulen ab

Im Sächsischen Landtag wurde über einen Antrag der Linken debattiert, in dem es um die künftige Ausrichtung der Sexualbildung in den Schulen des Freistaates ging. Darin wurde die schwarz-rote Landesregierung aufgefordert, sächsische Schülerinnen und Schüler in Zukunft stärker über die "Vielförmigkeit sexuellen Lebens (LSBTI)" zu informieren. Während die Alternative für Deutschland (AfD) im Verlauf der etwa einstündigen Sitzung von "Schwulunterricht" und "Gehirnwäsche" sprach, forderte die Linke eine grundlegende Modernisierung des Unterrichtes und sprach sich gegen eine Stigmatisierung homosexueller Jugendlicher aus. Nach knapp einer Stunde lehnten CDU, SPD und AfD den Antrag ab. Zuvor hatte Sachsens Bildungsministerin Brunhild Kurth (CDU) eine Überarbeitung des 2006 erarbeiteten Orientierungsrahmens für die Familien- und Sexualerziehung in Schulen in Aussicht gestellt. Dieser soll nach den Vorstellungen der Ministerin bis Ende des Jahres erarbeitet werden. Darin sollen Kinder und Jugendliche zu Toleranz gegenüber verschiedenen sexuellen Orientierungen und Verhaltensweisen angehalten und altersgerecht mit biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Fragen vertraut gemacht werden.

Nach Ansicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Sarah Buddeberg, findet das Thema im Schulunterricht derzeit "so gut wie nicht statt". Da Homosexualität im Augenblick vielmehr nur in Zusammenhang mit AIDS-Prävention eine Rolle spielt, wird zugleich eine "strukturelle Diskriminierung" sichtbar. Zugleich ist der Begriff "schwule Sau" noch immer eines der am häufigsten benutzten Schimpfwörter in der Schule. Als "schwul" wird dabei im Prinzip all das bezeichnet, was als negativ und störend empfunden wird. Grund genug also, sich des Themas auch im Unterricht anzunehmen. Untersuchungen zufolge haben junge Lesben und Schwule nicht nur ein vier- bis siebenmal höheres Selbstmordrisiko als heterosexuelle Jugendliche ihres Alters, sie leiden auch überdurchschnittlich häufig an Essstörungen, Depressionen, psychischen Erkrankungen und Suchtmittelmissbrauch. Die Reaktion der Staatsregierung auf den Antrag ihrer Partei nannte sie ein "Armutszeugnis". "Die gesellschaftliche Realität", so die Abgeordnete abschliessend, "ist vielfältig. Diese Vielfalt muss in der Schule sichtbar werden."

Die CDU wies den Antrag als "populistisch" und "ideologisch" zurück. "Diese Debatte gehört zunächst nicht in den Plenarsaal, sondern mindestens in den dafür zuständigen Fachausschuss", erklärte ihr Abgeordneter Patrick Schreiber. Seiner Ansicht nach sei es "nicht Aufgabe der Linken, Schülern, Eltern und Lehrern vorzuschreiben, wie die Sexualerziehung von Kindern an Sachsens Schulen zu erfolgen hat". Es sei zwar wichtig, "in der Schule Akzeptanz und Toleranz für unterschiedliche Lebensmodelle und sich gewandelte Rollenbilder zu vermitteln, dies geschehe aber nicht, in dem in Frage gestellt werde, dass es die Geschlechter Mann und Frau gebe". Gleichzeitig warnte er vor einer Überforderung aller Beteiligten: "Keinem Kind könne in der vierten Klasse zugemutet werden, sich für eine sexuelle Orientierung zu entscheiden." Probleme mit Mobbing sei seiner Auffassung nach in sächsischen Schulen kein grosses Problem. Wenn ein Mädchen als "dumme Kuh" beschimpft werde, wäre das ja "genauso schlimm". Die SPD wollte sich zu dem Thema nicht äussern.

Dass eine vollständige Anerkennung von Homosexualität in Sachsen immer noch für Diskussionen sorgt, zeigt ein im März eingereichter Antrag der Grünen-Landtagsfraktion, der heute im Landtag zur Diskussion steht. Darin wurde die Staatsregierung aufgefordert, endlich für eine vollständige "Umsetzung des geltenden Bundesrechts zur Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft" zu sorgen. Die Grüne Landtagsabgeordnete Eva Jähnigen rief die SPD dazu auf, zu zeigen, "wie ernst sie es mit Toleranz und Weltoffenheit meint". Hintergrund der Debatte ist die erfolgreiche Klage einer Dresdner Bürgerin vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen den Beitragsbescheid der Stadt für die Kitabetreuung ihres Kindes. Obwohl sie gemeinsam mit ihrer Lebenspartnerin bereits ein Kind aufzieht, war sie von der Stadt als alleinerziehende Mutter behandelt worden. Da jedoch schon ihr anderes Kind in einer Kindertagesstätte betreut wurde, hätte das zweite Kind der Familie preiswerter betreut werden müssen. Das Gericht hatte der Frau mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) schliesslich Recht gegeben.

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