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"Das bisschen Demonstrationsrecht braucht doch kein Mensch!"
Die Rote Hilfe lädt zum Infoabend am 02.09.2008

19.05.07 Karlsruhe: Feinstes Sonnenwetter, strahlend blauer Himmel, 800 Menschen demonstrieren friedlich (!) auf der Strasse, um ihrer Unzufriedenheit über die zunehmende Kriminalisierung des G8- Widerstandes Ausdruck zu verleihen. Auslöser dafür waren die von der Bundesanwaltschaft (Sitz in Karlsruhe) veranlassten bundesweiten Razzia gegen linke Aktivist_innen bzw. 40 alternative Projekte, die vorschnell unter Terrorismusverdacht gestellt wurden und somit alle Kraft der staatlichen Repressalien zu spüren bekamen. Letztendlich bestätigte sich der Verdacht, dass es sich bei jenen Untersuchungen nicht um Massnahmen im Zuge "ernster" strafrechtlicher Verfolgungen handelte, sondern der Polizeiapparat einzig und allein Informationen über linke Strukturen gewinnen wollte.

Gerade dieser Protest in Karlsruhe gegen diverse staatliche Kontrollmassnahmen wurde von den lokalen Behörden wiederum mit Repression beanwortet: Der Anmelder der Demo wird vom Amtsgericht Karlsruhe vorgeworfen, dass er nicht dafür gesorgt habe, dass "seine" Demonstrierenden sich an jenem Tag im Mai an die Auflagen gehalten zu haben (gemeint sind hier Kleinigkeiten: Sprints während der Demo, angebliche Beleidigungen gegenüber den Ordnungskräften etc. ...).

Einmalig für bundesdeutsche Verhältnisse ist hierbei, dass ein Anmelder für etwas belangt werden soll, was eigentlich die Demonstrationsteilnehmer_innen "verbockt" haben.

Zum Schluss weiss keine_r so richtig, worin nun eigentlich die Schuld des Angeklagten liegt, aber für eine Verurteilung zu fast 1000 Euro Strafe reicht's dann doch. Die eingesetzten Polizeikräfte sprechen von einer "friedlichen" Versamlung, die Zeugen bestätigen das hohe Engagement des Anmelders und seine Bereitschaft mit der Polizei zu kommunizieren. Doch der Richter beanstandet weiterhin die angedichtete "Faulheit" des Angeklagten und tut sich gross im Lästern über den Mini- "Schwarzen Block" in den ersten Reihen des Demonstrationszuges. Schwarze Klamotten und das bei 30 °C im Schatten ...tssst.

Wir halten es mit der Kampagne 19.Mai, die sich für den Verurteilten einsetzt und den Fall öffentlich macht, und finden solche staatsrechtlichen Zustände unerträglich. Der Angeklagten stellt sich gegen die Beschneidung der Grundrechte, also somit auch gegen seine Verurteilung in erster Instanz, und ging deshalb in Widerspruch, so kommen neue Gerichtsverfahren und Kosten auf ihn zu. Wir stellen uns gegen die zunehmende Kriminalisierung einer freien Demonstrationskultur und bitten deshalb um Unterstützung der Kampagne!

Die Rote Hilfe möchte über diesen unglaublichen Fall im Rahmen einer Vokü am 2.September informieren und lädt deshalb alle interessierten Menschen dazu ein.

Für mehr Informationen könnt ihr auch einfach die Homepage www.kampagne19mai.de besuchen


Rote Hilfe Dresden

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