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Ausländerrat Dresden von der Schliessung bedroht

Im folgenden ist ein als Protestbrief gedachter Musterbrief an die Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds in Deutschland dokumentiert. Er belegt die derzeitige existenzielle Gefährdung des gesamten Vereines Ausländerrat Dresden e.V.

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Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds
ORR Rudolf Winter
Rothenburger Strasse 29
90513 Zirndorf


Sehr geehrte Damen und Herren,

durch den Ausländerrat Dresden e.V. erhielten wir Kenntnis darüber, dass Auf telefonische Nachfrage zu den Gründen wurde dem Geschäftsführer des Ausländerrates mitgeteilt, die finanzielle Lage des Vereins sei unsicher und der Verein habe sich immer wieder über die Zahlungsmodalitäten der EFF-Verwaltung beschwert.
Ein schriftlicher Bescheid über die beiden im Januar 2008 fristgemäss eingereichten Förderanträge an den EFF liegt bisher noch nicht vor.

Für uns sind die Beweggründe zur vollständigen Streichung der EFF-Fördermittel für die Projekte des Ausländerrates Dresden e.V. nicht nachvollziehbar, zumal dies weitreichende Konsequenzen für den Verein selbst und damit für die Flüchtlingssozial- und Integrationsarbeit in Dresden und Sachsen hätte. Das Netz der Flüchtlingssozialarbeit und der asyl- und ausländerrechtlich spezialisierten Rechtsanwälte entspricht in Sachsen wie in allen neuen Bundesländern längst noch nicht dem bundesdeutschen Niveau.

Durch die angesprochene Ablehnung des Fördermittelantrages würden zwei wichtige Projekte des Vereins schlagartig eingestellt werden müssen:

Der drohende Abbruch des Projektes PONS würde den Flüchtlingen in drei der vier betreuten Landkreise des Regierungsbezirks Dresden das einzige Beratungs- und Betreuungsangebot entziehen und einen wichtigen Motor für die Entwicklung und Qualifizierung ehrenamtlicher Strukturen der Flüchtlingssozialarbeit in den Landkreisen abschalten.

Mit dem Projekt INTEGRA ist nicht nur eine qualifizierte vielsprachige Dresdner Beratungsstelle für Flüchtlinge und jüdische Kontingentflüchtlinge, sondern u.a. die Rechtsanwaltsgruppe mit ihren unentgeltlichen wöchentlichen Orientierungsgesprächen für Migranten und das Qualifizierungsangebot für Flüchtlingssozialarbeiter gefährdet.

Der NZV-EFF ist aber auch bekannt, dass die Streichung der EFF-Fördermittel nicht nur die Projekte des Ausländerrates Dresden e.V. beenden würde, sondern zugleich die Existenz des Projektträgers bedroht. Dies würde die Einstellung aller Aktivitäten des Vereines für Migrantenarbeit in der Stadt Dresden mit allen seinen Arbeitsbereichen (Beratung in Dresden und mobile Beratung im Bezirk Dresden, Kinder- und Jugendarbeit mit Schwerpunkt Jugend mit Migrationshintergrund, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gegen Rassismus und Gewalt, Kulturarbeit, Koordinierung und Organisation der Interkulturellen Tage Dresden und des Gomondai-Gedenktages u.a.) bedeuten.

Anders als in der mündlichen Begründung zur beabsichtigten Ablehnung des Förderantrages 2008 dargestellt, ist der Verein zahlungsfähig und die antragsgemässe Finanzierung der geplanten Projekte gesichert. Kofinanzierungen seitens des Sozialamtes der Stadt Dresden, der Agentur für Arbeit und der UNO- Flüchtlingshilfe, die für 2008 bereits bewilligt und teilweise gezahlt wurden, stellen das sicher. Da schon in den vorherigen Projektphasen die Bewilligungsbescheide erst nach Anlaufen der Projekte kamen, startete der Ausländerrat seine beiden Projekte 2008 planmässig zum 01.01.2008. Aus wiederholten Kontakten mit Vertretern der NZV-EFF, u.a. auf einem Regionaltreffen in Leipzig im April 2008, zu dem der Ausländerrat eingeladen wurde, ergaben sich keine Anzeichen dafür, dass der Verein 2008 aus der Liste geförderter Projektträger gestrichen würde. Die Projektausgaben belaufen sich bis Juni 2008 auf rd. 60.000 Euro.

Im Fall der Streichung der Fördermittel wäre der Ausländerrat nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, die zu einem erheblichen Teil der verzögerten Auszahlungspraxis der EFF-Mittel mitgeschuldet sind. Jeweils rd. die Hälfte der Projektausgaben über ein bis zwei Jahre vorzufinanzieren, war nur über Kredite möglich, deren Zinsen dem Projektträger nicht erstattet werden.

Nicht nur der Ausländerrat Dresden sieht darin ein Problem. Bereits im Evaluationsbericht EFF 2003, der im Auftrag der NZV-EFF erstellt wurde, heisst es:

Generell wird die verspätete Zahlung der dritten und letzten Rate moniert, ebenso die hohe Planungsunsicherheit. Dies betrifft das Problem der Vorratshaltung von Personal, dass eigentlich erst bei der endgültigen Bewilligung bzw. bei finanziell knappen Trägern bei der ersten Auszahlung die Bearbeiter eingestellt werden können (die zum Teil die Durststrecke zwischen Ende des alten und Anfang des neuen Projektes durch Arbeitslosigkeit überbrücken, viel schlimmer noch ist die Tatsache, dass man den Teilnehmern eines erfolgreich angelaufenen Projekts schlecht erklären kann, dass die Arbeit möglicherweise gar nicht oder nur mit halber Fahrt bis zum schwer anzugebenden Bewilligungszeitpunkt weiter geht).

Die Kritik an diesen verwaltungstechnischen Mängeln, gerichtet an die EU-Kommission, setzt sich auch in den Evaluationsberichten der Folgejahre fort.
Die Haltung der NZV-EFF, geäussert in der mündlichen Absage, von diesem Problem würde der Verein durch die Streichung der Fördermittel erlöst, kann angesichts dieser Umstände nur als Zynismus gewertet werden.

Seitens des NZV-EFF wurde stets betont, dass beide Projekte des Ausländerrates Dresden e.V. inhaltlich hohe Priorität für die Flüchtlingsarbeit in der Region haben und den Zielen der Europäischen Kommission entsprechen. Die Abrechnungen der vorangegangenen Projekte blieben ohne Beanstandungen. Die verantwortlichen Mitarbeiter der NZV-EFF sind detailliert über die Finanzlage des Projektträgers und die Anfang 2007 mit der Stadt Dresden getroffenen Vereinbarungen zur Sanierung des Vereinshaushaltes informiert und über den direkten Kontakt zur Bank und zur Stadtverwaltung auch darüber, dass sich der Verein exakt an diese Vereinbarungen hält. Die Finanzlage des Ausländerrates hat sich durch die Erhöhung der Eigeneinnahmen, u.a. durch Veranstaltungen und Spenden, gegenüber 2007 deutlich verbessert.

Diese Entwicklung würde mit der Streichung der Fördermittel des EFF konterkariert. Einerseits hinterliessen die bislang angehäuften Projektkosten einen unüberwindlichen Schuldenberg, andererseits reicht der verbleibende geringe Personalbestand nicht aus, um auch weiterhin Eigeneinnahmen in Höhe der Forderungen zu erbringen. Dem Verein droht damit die Insolvenz.




Wir gehen davon aus, dass es nicht Anliegen der NZV-EFF ist, die ohnehin schwache Struktur der Flüchtlingssozialarbeit in Sachsen noch weiter zu dezimieren und fordern die Verantwortlichen der NZV-EFF darum auf:

1.die beantragten Projekte 2008 des Ausländerrates Dresden e.V. aus EFF-Mitteln zu fördern und damit zum Fortbestand eines aktiven und vielseitigen Vereins in der interkulturellen Arbeit in Sachsen beizutragen,

2.sich als Vermittler gegenüber der Europäischen Kommission bzw. auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass Zahlungsmodalitäten für die EFF-Projekte vereinbart werden, die mit Rücksicht auf die regional gewachsenen Strukturen in den Bundesländern auch kleineren, langjährig bestehenden NROs die Arbeit mit EFF-Projekten ermöglichen.

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung bei diesem für uns und unsere Region überaus wichtigen Anliegen und freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen


Ausländerrat Dresden e.V.

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