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Erklärung gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Protestes

Mit einer Erklärung haben sich mehr als 140 Personen aus Politik, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Gewerkschaften an die Öffentlichkeit gewandt. Darin kritisieren sie die "Ausfälle von CDU-Abgeordneten im sächsischen Landtag gegen die demokratischen Oppositionsparteien" aber auch "die Gängelung der Zivilgesellschaft durch Extremismus- und Maulkorbklauseln sowie die Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen" und fordern eine Ende der Diffamierungskampagne gegen antifaschistisches und zivilgesellschaftliches Engagement in Sachsen.

In ihrer gemeinsamen Presseerklärung bezeichnen sie die Durchsuchungen der vergangenen Wochen als willkürlich. Durch die von der Dresdner Staatsanwaltschaft konstruierte "kriminelle Vereinigung" ist es den Strafverfolgungsbehörden möglich, Antifaschistinnen und Antifaschisten zu kriminalisieren ohne diesen konkrete Straftaten vorwerfen zu müssen. Schon in der Vergangenheit war es dabei nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen gekommen. Ermittlungen nach §129 ermöglichen staatlichen Behörden umfangreiche Befugnisse. So können neben der Postkontrolle und Telefonüberwachung auch langfristige Massnahmen wie Observationen, der Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern und der erst 1998 eingeführte Grosse Lauschangriff zum Gegenstand politisch motivierter Ermittlungen werden. Im aktuellen Fall dienten beispielsweise Telefonate über Veranstaltungen von Nazis als Grundlage für empfindliche Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen.

Die Initiativgruppe verwies in ihrer Erklärung auch auf die von Innenminister Markus Ulbig (CDU) veröffentlichte Statistik zu politisch motivierter Kriminalität in der der Minister auf einen starken Anstieg linker Straftaten und auf die unterschätzte "Gefahr von links" hingewiesen hatte. Bei einer näheren Betrachtung lässt sich jedoch feststellen, dass mehr als die Hälfte der vermeintlichen linken Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden stehen. In die Statistik zählt so zum Beispiel auch der "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" wozu unter anderem auch das aktive Stemmen gegen den Boden bei der polizeilichen Räumung einer Sitzblockade zählt.

Dass es dem sächsischen Innenministerium vor allem darum geht, die Bedrohung von Links zu thematisieren, belegen nicht nur die im Zuge der Hausdurchsuchungen medial verbreiteten Fotos von vermeintlichen Opfern linker Übergriffe sondern vor allem auch die veröffentlichten Zahlen zu rechten Übergriffen. Während das Ministerium in seinen Veröffentlichungen im vergangenen Jahr nur von 98 rechten Gewalttaten spricht, zählte die Opferberatung des RAA Sachsen e.V. insgesamt 136 Körperverletzungsdelikte.

Aus diesen Gründen plant die Initiative in den kommenden Monaten zahlreiche Veranstaltungen zum Zustand der sächsischen Demokratie. Ein erster Termin ist eine Kundgebung vor dem Gebäude der Sächsischen Aufbaubank am Freitag ab 11 Uhr in Dresden anlässlich eines von Markus Ulbig initiierten zweifelhaft besetzten Symposiums zu den Anti-Naziprotesten im Februar.

Mehr Infos:

Initiativkreis "Sachsens Demokratie"

Artikel aus der Jungen Welt zum §129(a): Der Terror-Paragraph

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