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Stadträte sollen über das Schicksal von 10.000 Alg II - Beziehenden und ihren Familien entscheiden
- umziehen, sich verschulden, Schonvermögen angreifen oder Mietschuldner werden!

Am 24.02. 2005 wird dem Stadtrat Dresden die Vorlage des Oberbürgermeisters "Angemessene Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II (Hartz IV)" zur Beschlussfassung vorgelegt (TOP 3 der öffentlichen Sitzung, ca. 17 Uhr). Bereits am 21.02. wird diese Vorlage in den Ausschüssen für Soziales und für Finanzen von den Stadträten nichtöffentlich beraten. "Diese Vorlage mit den als 'angemessen' ausgewiesenen Leistungen für Unterkunft und Heizung an Alg II - Bezieher und deren Familien bestätigt die Befürchtungen des Deutschen Mieterbundes. Hunderttausende Menschen werden in Deutschland mit Hartz IV aus ihren Wohnungen getrieben. Oder sie müssen sich verschulden, ihr Schonvermögen verbrauchen oder gar Mietschuldner werden", sagte Ronald Blaschke, Sprecher des ArbeitslosenRates Dresden. "In der Vorlage selbst wird davon ausgegangen, dass ca. 40 % der Alg II - Bezieher und deren Familien, also ca. 10.000 Menschen in Dresden, in 'unangemessenen' Wohnungen leben. Grund dafür sind die extrem niedrigen Obergrenzen der 'Angemessenheit', die die Dresdner Stadträte nach dem Willen der Stadtoberen am 24.02. beschliessen sollen."

Als Gipfel bezeichnet Blaschke, dass vom Mieter unbeinflussbare Veränderungen der Mietkonditionen (z. B. vom Vermieter durchsetzbare Mieterhöhungen) ein Abrutschen in noch niedrigere vom Amt ausgereichte Leistungen für Unterkunft und Heizungen bedeuten. Höhere Mieten, weniger Leistungen, so das verkehrte Prinzip.

"Es kommt noch dicker: Die Stadträte sollen sogar zustimmen, dass sie keinen Einfluss auf Härtefallregelungen und Ermessenspielräume der Verwaltung bei der Leistungsgewährung haben sollen. Dieser Einfluss soll nur dem OB durch den Erlass einer eigenen internen Verwaltungsrichtlinie gewährt werden. Die Stadtoberen verlangen faktisch die Selbstentmachtung des Stadtrates in dieser diffiziellen Angelegenheit."

Der ArbeitslosenRat Dresden fordert alle Stadträte auf, der Vorlage der Stadt nicht zuzustimmen. "Diejenigen, die zustimmen, sind für eine weitere Verarmung bzw.für eine Verschuldung der Hartz IV - Opfer oder deren Vertreibung aus ihren Wohnungen verantwortlich. Mit all den bekannten Folgen für die betroffenen Frauen, Männer und Kinder und die ganze Stadt."

Der ArbeitslosenRat Dresden fordert vor dem Hintergrund von 20 Arbeitslosen auf eine offene Stelle: "Keine Arbeitslose, kein Arbeitsloser, keine Familie mit Arbeitslosen muss umziehen!

Tatsächliche Kosten deckende Übernahme der Unterkunftskosten! Heizkosten für Warm-wasser gehören nicht in den Armuts-Regelsatz der Alg II - Beziehenden, sondern in die zu übernehmenden Unterkunftskosten! Die Fraktionen im Dresdner Stadtrat sollen über ihre Parteien die Rücknahme und Neufassung der Angemessenheitsregelung im genannten Sinne durchsetzen! Die Oberen der Stadtverwaltung Dresden sollen sich in den Städte- und Gemeindetagen ebenfalls dafür einsetzen - statt die soziale Situation in der Stadt aufgrund von Hartz IV durch unangemessene Leistungen für die Unterkunft und Heizung noch weiter zu verschärfen."


Sprecher des ArbeitslosenRates Dresden

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