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Sachsen "verschlimmbessert" Extremismusklausel - Verwaltung ist an Gesetzmässigkeit ihres Handelns gebunden
Gemeinsame Pressemitteilung des Kulturbüro Sachsen e.V. und des RAA Sachsen e.V. - Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt
Sachsens Innenminister Ulbig legt trotz zweier juristischer Gutachten eine weitere Abwandlung der verfassungswidrigen Klausel vor. So sollen Träger, die im Jahr 2011 aus dem Förderprogramm "Weltoffenes Sachsen" Mittel erhalten, folgende Erklärung abgeben: "Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen. Als Träger der geförderten Massnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäss Satz 1 abgeben." Dazu Grit Hanneforth (Kulturbüro Sachsen e.V.):"Es ist nicht zu verstehen, dass der Innenminister uns weiter unbegründeten Misstrauensverdächtigungen aussetzt. Demokratie als Bekenntniszwang widerspricht dem Grundgesetz." Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist schon der erste Teil der Klausel verfassungswidrig, da eine Bekenntnispflicht nur bei einer besonderen Treuepflicht, wie dem Beamtentum oder der Einbürgerung, zu verlangen ist. Aufgabe von Zivilgesellschaft ist aber nicht die Pflicht dem Staat zu dienen, sondern unabhängig von politischen Mehrheiten frei zu agieren und für Menschenrechte sowie Demokratie einzutreten. Dazu zählt eben auch die Möglichkeit einer kritischen Reflektion staatlichen Handelns. Genau diese Freiheit zur Kritik hält das Grundgesetz für unablässig für das Funktionieren einer Demokratie. Kati Lang (RAA Sachsen e.V.):"Nicht die zivilgesellschaftlichen Organisationen sollten unter Verdacht stehen, sondern staatliche Verantwortungsträger sollten die Leitgedanken und Grundlagen unserer Verfassung vor Augen haben und sich nicht darüber erheben." Der neue zweite Teil der Klausel stellt eine "Verschlimmbesserung" der ursprünglichen Version dar. Jetzt sollen die Träger gezwungen werden, ihren Partner mündliche und/oder schriftliche Bekenntnisformeln vor der Zusammenarbeit abzunehmen. Wer sich auf seine verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Nichtunterschrift beruft, dem muss die Zusammenarbeit aufgekündigt werden. Auch hier ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung dringend angezeigt. Grit Hanneforth: "Neben datenschutzrechtlichen Problemen zeigt sich hier eine wirklichkeitsferne Vorstellung von Demokratie. Beginnen wir jede Podiumsdiskussionen mit einem gemeinsamen Bekenntnis? Unter diesen Voraussetzungen wird zivilgesellschaftliches Engagement zerstört und nicht gefördert." Kati Lang: "Wir fordern die Bundes- und Landesregierung auf, von solchen Bekenntniszwängen, die einer Demokratie unwürdig sind, Abstand zu nehmen. Vielmehr ist ein gemeinsames Vorgehen aller Demokraten zur Zurückdrängung menschenverachtender Ideologien und Gewalttaten dringend notwendig." Kulturbüro Sachsen e.V. und des RAA Sachsen e.V. |
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