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Prozess nach Engagement gegen verbotene Neonaziorganisation "Freies Netz Süd"
Pressemitteilung zum Gerichtsprozess in Plauen am 16.12.2014

Am 1. Mai 2014 marschierte die kurz darauf verbotene Neonaziorganisation "Freies Netz Süd" (FNS) durch Plauen. Auf Grund des Aufmarsches kam es zu Gegenprotesten und einer Sitzblockade auf der Route des FNS. Der Aufmarsch konnte so zumindest zeitweise gestoppt bzw. verkürzt werden. Einer Blockiererin soll nun für ihren Einsatz am Amtsgericht Plauen mit dem Vowurf der Versammlungssprengung der Prozess gemacht werden.

Zu einem Marsch mobilisierte das am 23.Juli 2014 vom Bayrischen Staatsministerium des Inneren verbotene "Freie Netz Süd" zusammen mit der "Revolutionären Nationalen Jugend" (RNJ) und anderen lokalen Nazistrukturen. Es kam zu dem mit 600 Neonazis grössten entsprechenden 1.Mai-Aufmarsch im Bundesgebiet dieses Jahr. Die rechte Propagandaveranstaltung wurde von einem breiten zivilgesellschaftlichem Bündnis begleitet und gestört. Es kam zu einer Sitzblockade, die den Aufmarsch zunächst stoppte und letztlich auf eine Ausweichroute zwang. Nachdem der Aufmarsch bereits die Alternativroute eingeschlagen hatte, entschloss sich die Polizei dann rabiat vorzugehen.

Protestierende wurden festgesetzt und zugleich zum Gehen aufgefordert, Menschen wurden aus der für die DemonstrantInnen geöffneten Pauluskirche von der Polizei rausgeprügelt und rausgezerrt. Im Anschluss wurden 389 Menschen einzeln abgeführt, fotografiert und z.T. über mehrere Stunden im Freien festgehalten. Bei der Durchsuchung der Personen auf offener Strasse kam es, vornehmlich bei jüngeren Demoteilnehmerinnen, zu sexuellen Übergriffen. JedeR erhielt eine Anzeige u.a. wegen Vermummung und Verstoss gegen das Versammlungsgesetz. Einige Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, andere DemoteilnehmerInnen haben nie Post erhalten und gegen Andere laufen nun Verfahren. Die Bearbeitung verläuft ähnlich den polizeilichen Massnahmen am 1. Mai sehr willkürlich.

Die gewaltsame und unangekündigte Räumung der Pauluskirche führte zu einer breiten öffentlichen Debatte über das Vorgehen der Einsatzkräfte. Verschiedene Parteien fordern im Landtag eine Aufklärung der Vorfälle. "Für mich war es schockierend zu sehen, dass die Staatsgewalt nicht einmal mehr vor der Räumung einer Kirche zurückschreckt" meint die Angeklagte.

Als ob die massive polizeiliche Willkür nicht schon genug wäre, werden die Betroffenen nun auch mit Strafverfahren überzogen. Da sich die Betroffene derartige staatliche Willkür nicht bieten lassen will, kommt es nun zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Plauen.

Verhandelt wird am 16.12.2014 um 10.00 Uhr im Saal 158 am Amtsgericht Plauen.


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