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Prozess gegen Antifaschist Justus M. - Widersprüche bei Polizei, Hauptverhandlung vertagt
Pressemitteilung der FAU Dresden vom 8.1.2016
Gestern fand der erste Gerichtsprozess gegen den Gewerkschafter und Antifaschisten Justus M. vor dem Amtsgericht Dresden statt. Durch einen Antrag der Verteidigung wurde das vorgelegte Videomaterial durch die Richterin wegen vorheriger Bearbeitung durch die Polizei abgelehnt. Der betroffene Polizeibeamte widersprach in der Aussage sowohl dem Anzeige- als auch dem Anklagetext. Die Hauptverhandlung wurde vertagt. Mehrere Unterstützer_innen des FAU-Aktivisten sowie Zuschauer_innen fanden sich gestern zu Beginn des ersten Prozesstages wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt ein. Vor Anhörung der Zeugen stellte die Verteidigung einen ersten Antrag: Justus solle im Publikum Platz nehmen, die Zeugen ihn wiedererkennen. Ein Zuschauer verliess daraufhin den Saal und teilte den Zeugen sowohl den Antrag als auch das Aussehen des Angeklagten mit. Der vermeintlich geschädigte Beamte widersprach anschliessend der Anklage- und Anzeigeschrift, er wäre am Kopf getroffen worden. Neben der Aussage, er sei an der Schulter getroffen worden, betonte er selbst, durch die gute Panzerung habe keine Gefahr bestanden. Die Verteidigung lehnte im Anschluss den von der Polizei vorgelegten Videozusammenschnitt des Beweismaterials ab und forderte die Sichtung der Originalbänder. Das Gericht folgte dem Antrag und vertagte die Hauptverhandlung. FAU-Sprecher Wolf Meyer (27): "Die Aussage des angeblich geschädigten Beamten macht die Absurdität des ganzen Verfahrens deutlich. Das hier durch die Anklagepunkte 'Widerstand' und 'Landfriedensbruch' eine ganze Versammlung kriminalisiert wird, die sich gegen menschenverachtende Hetze positioniert hat, lässt zudem tief blicken, was das aktuelle Rechts- und Politikverständnis in Sachsen angeht. Engagierte Menschen werden quasi von der Strasse geklagt, während bei Pegida Tausende einen rechten Staatsstreich fordern." Justus M. wird beschuldigt am 27. März 2013 einen Polizisten mit einer Gewerkschaftsfahne getroffen zu haben. Vorraus gegangen war massive Gewaltanwendung der Polizei durch Schläge und Pfefferspray gegen Gegendemonstrant_innen am Rande einer NPD Veranstaltung. Die Eskalation der Polizei hatte keinen ersichtlichen Grund und forderte ca. 15 Verletzte. |
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