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Ordnungsamt bestätigt Verweisung der Antifas am 14. Februar weg vom Hauptbahnhof - Nazis bevorzugt behandelt

Das Ringen um den Hauptbahnhof nimmt kein Ende. Das Ordnungsamt Dresden verweist den Startpunkt der Demonstration des "No pasarán"-Bündnis nun endgültig weg vom Hauptbahnhof in die Neustadt. Es bestätigt damit die Entscheidung, dass den Nazis der Vorzug eingeräumt wird.

Das Ordnungsamt begründet seine Entscheidung mit dem Trennungsgebot. Die Gefahrenabwehr gebiete ein räumliches Auseinanderhalten der Antifademonstration von "No pasarán" und dem Aufmarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) am Hauptbahnhof. Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren am Tag des Aufmarsches zum 13. Februar zu Übergriffen von Teilnehmern des Naziaufmarsches. Die Konsequenzen dafür sollen in diesem Jahr aber nicht die Nazis tragen.
Wie man nun den Protestierenden aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt, die am 14. Februar auf der Strasse ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und Geschichtsrevisionismus setzen, dass sie zu ihrer eigenen Sicherheit nicht am Hauptbahnhof aussteigen? Dafür hat das Ordnungsamt eine einfache Lösung. Die Verantwortung der Gefahrenabwehr, Zusammenstösse und Verletzungen durch Nazis zu vermeiden, schiebt das Ordnungsamt in ihrem Schreiben tatsächlich auf das "No pasarán"-Bündnis. So heisst es, dass in Zeiten modernster und schnellster Kommunikation ein Umlenken der Anhängerschaft möglich sei. Nach Ansicht des Ordnungsamtes Dresden dürfe man eben keine Anreisebahnhöfe bewerben.
Auch wenn das Ordnungsamt immer wieder betont, dass eine Einigung erzielt werden solle; gemeint ist damit nur, dass sich die Antifas dem Gebot des Amtes fügen sollen.

"Das Ordnungsamt hat den Kampf noch nicht gewonnen. Jetzt beginnt Runde 2. Wir ziehen vor das Verwaltungsgericht." So Heike Schneider, Sprecherin des "No pasarán"-Bündnisses.
Unterdessen ist das "No pasarán"-Bündnis durch das Ordnungsamt Dresden noch vor eine ganz andere Schwierigkeit gestellt. Das Amt verschleppt das Verfahren und verzögert damit den Klageweg, indem es bisher nur einen Vorbescheid verschickt hat. „Es ist zu erwarten, dass das Ordnungsamt sich mit der Verschickung des endgültigen Auflagenbescheids bis kurz vor dem 14. Februar Zeit lässt. Damit soll ein Klagen vor dem Verwaltungsgericht erschwert werden. Aber auch darauf sind wir vorbereitet.“ so die Pressesprecherin Heike Schneider.
Es bleibt weiterhin spannend. Das "No pasarán"-Bündnis kündigt derweil an, dass es bis zur letzten Instanz geht, wenn es nötig ist.


Bündnis "No pasarán" Dresden

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