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Landgericht blamiert Dresdner Staatsschutz
Polizeiaktion gegen DRESDEN.UMSONST war doch rechtswidrig

Mit zwei Beschlüssen hat das Landgericht Dresden die Polizeiaktion vom 21. Januar 2004 gegen DRESDEN.UMSONST, in dessen Rahmen Polizeibeamte Wohnungen gestürmt und Beschuldigte mit Handfesseln zur Schiessgasse verbracht haben, wo ihnen Fingerabdrücke abgenommen und Fotos von ihnen angefertigt wurden, als unverhältnismässig und rechtswidrig eingestuft.

Damit bestätigt das Gericht die Einschätzung von DRESDEN.UMSONST, dass es sich um eine gezielte Kriminalisierungskampagne von sozialen Protest handelt, wobei der Staatschutz sich sogar illegaler Methoden bedient.

Vorwurf ist eine Aktion von DRESDEN.UMSONST im Georg-Arnhold-Bad, mit der der freie und ungehinderte Zugang zu sozialen und kulturellen Einrichtungen gefordert wurde. Das Gericht hat festgestellt, dass der Vorwurf des schweren Hausfriedensbruchs es nicht rechtfertigt, in die grundrechtlich geschützte Wohnung einzudringen, um dort eine Person aufzusuchen, die zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeführt werden soll. Eine derartige Polizeiaktion ist unverhältnismässig und damit rechtswidrig. Wahrscheinlich in Kenntnis dieser Tatsache hat schon damals die Staatsanwaltschaft gegenüber Pressevertretern geleugnet, dass sich diese Massnahmen gezielt gegen DRESDEN.UMSONST richten.

Die illegale Vorgehensweise des Staatsschutzes wird auch daran deutlich, dass Polizeibeamte im Rahmen der Ermittlungsaktion in die Wohnung eines Unverdächtigen eingedrungen sind, obwohl dieser den Beamten gegenüber versichert hat, dass die gesuchte Person hier nicht wohnt und auch das Klingelschild einen anderen Namen aufwies. Erst das Landgericht Dresden musste in einem zweiten Beschluss die Polizei darauf aufmerksam machen, dass ein alleiniger Blick in das Melderegister ausgereicht hätte um festzustellen, dass sich die Wohnung nicht im 3. Obergeschoss links, sondern im zweiten Obergeschoss rechts befindet. Die Polizeibeamten beliessen es damals aber nicht damit, sondern nahmen von allen anwesenden Personen rechtswidrig die Personalien auf. Mindestens eine Betroffene muss jetzt auch mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Die Beschlüsse des Landgerichts Dresden lassen somit nur einen Schluss zu: Die gespeicherten Personalien, Lichtbilder und Fingerabdrücke sind rechtswidrig gewonnen wurden und müssen daher unverzüglich gelöscht werden.

Die Verfahren gegen DRESDEN.UMSONST sind einzustellen.

Homepage von Dresden umsonst


Karen Pietscher

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