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Verfahren gegen Christian und Leila (Berlin)

In Berlin läuft derzeit ein Verfahren gegen zwei AktivistInnen, die am 13. Februar 2005 in Dresden festgenommen wurden. Christian und Leila protestierten an diesem Tag gegen den Naziaufmarsch zum 60. Jahrestag der Bombardierung Dresdens und wurden durch Berliner Bullen festgenommen - Christian soll eine Flasche auf Polizeibeamte geworfen haben.

Leila kam noch am selbenTag frei, aber Christian sitzt seit dem in Untersuchungshaft - nun seit fast einem Jahr. Schon nach kurzer Zeit erfolgte seine Verlegung nach Berlin. Christian wurde über die Knäste Frankfurt (Oder), Spremberg, Cottbus, Bautzen und Brandenburg nach Berlin gebracht. Während der Tour bekam er z.T. nichts zu Essen und seine wichtigen Medikamente auch nicht. Christian leidet seit etwa zehn Jahren an Hepatitis C und benötigt eine Therapie. In Berlin bezieht er eine knapp sechs qm grosse Zelle für 23 Stunden täglich.

Bei Zellendurchsuchungen wird seine Anwaltspost geöffnet. Ausserdem bekommt er seine Medikamente nur unregelmässig. Leila, seine Verlobte, darf ihn nicht besuchen, da sie ebenfalls wegen Landfriedensbruch angeklagt ist.

Am 17.11.2005 begann der Prozess, der anscheinend als "Geheimprozess" schnell abgeschlossen werden sollte, da auch für diesen Tag alle Zeugen geladen waren. Einen Tag vor dem Prozess verhängte der Innensenat für die Zeugen des LKA, die gegen Christian aussagen sollen, eine Sperrung der Identität, was soviel heisst, dass sie ihre Identität nicht preisgeben müssen. Diese Praxis ist nur in absoluten Ausnahmen zulässig.

Schon am ersten Prozesstag waren mehr als 40 UnterstützerInnen im Gericht, was die Richterin anscheinend dazu bewog die nächsten Verhandlungstage im Hochsicherheitsbereich abzuhalten. Ausser der Anklageschrift und Anträgen der VerteidigerInnen (Sperrvermerk) wurden am ersten Verhandlungstag noch einige Videos geguckt, die allerdings keine Anschuldigungen nachweisen konnten.

Der zweite Prozesstag fand dann nun im Hochsicherheitsbereich des Amtsgerichts Tiergarten statt und bedeutete massive Kontrollen der BesucherInnen. Nachdem die AnwältInnen feststellten, dass durch die Codierung der Polizeizeugen und entsprechendem Verhalten des Gerichts die Verteidigung massiv behindert wird, begann die Richterin mit einem "trotzdem" die Befragung des ersten codierten Zeugen. Dieser will Christian bei dem Flaschenwurf beobachtet haben. Relevante Fragen beantwortete er aber mit: " ... ist nicht von meiner Aussagegenehmigung abgedeckt"

Auch am dritten Verhandlungstag konnte kein Beweis für den vermeintlichen Flaschenwurf durch Christian S. am 13. Februar 2005 in Dresden vorgebracht werden. Am vierten Verhandlungstag sollte der zweite codierte Zeuge befragt werden, allerdings erschien er nicht. Er hatte sich krank gemeldet. Statt dessen wurden Zeugenaussagen aus anderen Verfahren verlesen, die allerdings auch keine Beweise beinhalteten. Das Gericht entschied am Ende des Tages, dem Antrag der Verteidigung auf Haftverschonung nach zehn Monaten U-Haft aufgrund der geringen Fluchtgefahr, stattzugeben. Trotzdem bleibt Christian ersteinmal in Haft, da vorsorglich im Juli 2005 ein zweiter Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, damit er auch ordnungsgemäss zur Berufungsverhandlung seines 1. Mai 2004 Prozesses erscheint.

Nächster Verhandlungstag ist der 6. Januar 2006 9.00 Uhr im Raum 101 (Turmstr. 91, Berlin-Moabit)

Wir werden weiter Christians und Leilas Prozess beobachten und auch Euch dazu einladen den Prozess zu besuchen. Solidarität ist eine Waffe !

Wenn Ihr Christian schreiben wollt:

Christian Sümmermann *** Buchungsnummer 833/05-7 *** JVA Moabit *** Alt-Moabit 12a *** 10550 Berlin

Ausserdem kostet das Verfahren sehr viel Geld. Christian und Leila brauchen Eure Unterstützung. Spenden könnt Ihr auf folgendes Konto:

Rote Hilfe Berlin *** Kontonr.: 7189590600 *** BLZ 10020000 *** Stichwort: Christian S.

Rote Hilfe Ortsgruppe Dresden

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