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Polizeieinsatz gegen Strassenmusiker

Die seit dem 1. August auf Strassenkunst ausgedehnte Sondernutzungssatzung der Stadt Dresden hat üble Folgen. So kam es am Nachmittag des 26. August zu einem befremdlichen Polizeieinsatz gegen einen Strassenmusiker in der Prager Strasse.

Der Einsatz, der mutmasslich der Personalienfeststellung dienen sollte, lief aus dem Ruder, nachdem zahlreiche Passanten Partei für den Betroffenen zu ergreifen begannen. Die eingesetzten Polizisten und ein privater Sicherheitsdienst versuchten daraufhin den Betroffenen, unter Anwendung körperlicher Gewalt und von Schmerzgriffen, von der belebten Strasse zu entfernen. Nachdem der Betroffene infolge der Gewaltanwendung nicht mehr in der Lage war selbst zu gehen, wurde er fortgeschleift und anschliessend ins Polizeirevier Dresden Mitte verbracht.

Für die Interessengemeinschaft Freiräume und das Bündnis Artists of Dresden ist die Härte mit der die geänderten Sondernutzungssatzung durchgesetzt wird kein Zufall. Die geänderte Satzung richtet sich gezielt gegen die Auftrittsmöglichkeiten der Künstler, die oftmals unter prekären Bedingungen leben und für ihren Lebensunterhalt dringend darauf angewiesen sind vor Publikum zu spielen. Die Begründung mit der Satzung Störungen zu vermeiden ist fadenscheinig, da diese bereits durch § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz sanktioniert werden können und auch werden.

Damit reiht sich die geänderte Satzung in eine Reihe von Massnahmen zur "Säuberung" des öffentlichen Raumes von prekären, unangepassten und fremden Menschen ein. In diesen Zusammenhang sei etwa an die Razzien gegen Menschen mit nichtdeutschem Habitus ("Drogendealer") auf der Prager Strasse in diesem Jahr oder die Kampagne gegen "Schummel-Bettler" 2009 verwiesen.

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