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Nazis zündeln der Staat sperrt ab

Das Haus auf der Robert-Matzke-Str.16 in Dresden wurde im Oktober 1999 besetzt und seit dem als linkes Wohn- und Kulturprojekt genutzt. Zunächst nur geduldet wurde später ein Mietvertrag ausgehandelt, der inzwischen seit 10 Jahren besteht. Die Rm16 versteht sich als als selbst organisierter Raum, welcher Menschen unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Sexualität etc. die Möglichkeit geben soll, sich so frei wie möglich zu bewegen. Durch die kontinuierliche Arbeit hat sich die RM 16 zu einem Ort entwickelt an dem z.B. Künstler_innen, antirassistische und gesellschaftskritische Projekte und andere engagierte Menschen Theorie, Praxis und Party leben und alternative Gesellschaftsentwürfe verwirklichen können.

Nachdem wir die letzten Jahre recht ungestört unsere Vereinsveranstaltungen (Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, politische Diskussionsrunden, Vorträge etc.) im Erdgeschoss und Keller abhalten konnten, wurde uns am 24. April durch unseren Vermieter jegliche Nutzung von Erd- und Kellergeschoss zu Versammlungs- und Veranstaltungszwecken untersagt.

Hintergrund ist, dass das LKA Sachsen - nachdem es sich zunächst direkt an unsere Vermieter gewandt hatte - dem Bauaufsichtsamt Dresden die Prüfung unserer Räume "nahegelegt" hatte. Ein derartiges Vorgehen ist zur Zeit leider gängige Praxis im Kampf gegen linksalternative Projekte, wie beispielsweise beim Hausprojekt Praxis in Dresden Löbtau und alternativen Projekten in Burgstätt und Limbach Oberfrona, die wie unser Haus schon oft Angriffen von Neonazis ausgesetzt waren. Akteur war hierbei nicht immer das LKA, sondern auch lokale Politiker_innen und Stadtverwaltungen. Das Bauaufsichtsamt (BAA) hatte Keller und Erdgeschoss unseres Hauses am 20. März 2012 besichtigt. Gegen die Nutzung des Kellers in seinem jetzigen Zustand wurden während der Begehung nachvollziehbare Argumente (in erster Linie ein fehlender Notausgang) vorgebracht. Gegen die Nutzung des EG bestanden keine grundsätzlichen sachlichen Bedenken, auf formaler Ebene läge hier aber - zumindest aus Sicht des BAA * eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor. Das BAA hat deshalb unseren Vermieter aufgefordert, die zur Prüfung der Zulässigkeit der Nutzungsänderungen erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Unser Vermieter, die Planungs- und Sanierungsgesellschaft Pieschen (PSG) hat uns daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass sie dies wegen fehlender Baupläne und aus Kostengründen nicht tun könne und die Nutzung untersagt. Wir lassen den Sachverhalt juristisch prüfen. Im Sommer werden Open Air Veranstaltungen stattfinden, jedoch ist es unser Ziel so schnell wie möglich wieder Veranstaltungen im Haus durchführen zu können.

Wir freuen uns über Anregungen, Erfahrungsberichte, Spenden o.ä.!

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