No we can't - DresdnerInnen ohne Wahl
Fotogene öffentlickeitswirksame Abgabe illegalisierter Stimmen
Mit 13.000 Stimmen kann man schon einen beachtlichen Wahlerfolg in Dresden erzielen. Stimmen, die es offiziell nicht gibt und trotzdem da sind - Stimmen, die den Ausgang der Kommunalwahlen entscheiden könnten... Denn es sind ca. 13.000 Menschen, die Dresden aktiv mitgestalten, bisher aber nicht wählen dürfen. Viele von ihnen haben nun einen Weg gefunden, Ihrer Stimme doch Gehör zu verschaffen!
Hierzu Kampagnen- Mitglied Jens Hermann: "Wir werden Wahl- Partnerschaften bilden und unsere Stimmen verleihen. Damit verzichten wir bewusst auf unsere Wahlfreiheit, um erstmalig nichtwahlberechtigten Dresdner_innen die Möglichkeit politischer Mitbestimmung einzuräumen."
Was in unseren Nachbarländern inzwischen eine Selbstverständlichkeit geworden ist, ist in Dresden noch unmöglich. Dresdner_innen, die keine deutsche oder EU - Staatsbürgerschaft besitzen, haben nicht das Recht die
Zusammensetzung ihres Stadtrates mitzubestimmen. Etliche von Ihnen leben seit mehr als 10 Jahren in dieser Stadt, zahlen ihre Steuern, haben allerdings keinerlei politische Einflussmöglichkeiten.
Die BRD ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Migrant_innen, die über lange Jahre, über Generationen hier leben, sind keine Gäste mehr, sondern Dresdner_innen. Sie müssen auch mitbestimmen dürfen, wenn es um ihre Angelegenheiten geht. Diese örtlichen Angelegenheiten haben mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun.
Um diese offenkundige Ungleichbehandlung zu thematisieren, führt die "Kampagne gegen Ausgrenzung" am Dienstag, dem 02.06.09 um 15.00 Uhr eine fotogene Patenschaftsstimmen-Aktion vor dem zentralen Wahlbüro der Stadt Dresden auf der Theaterstr. 15 - für die Schaffung des kommunalen Wahlrechtes für alle DresdnerInnen über 18 Jahre durch.
16 EU-Länder wie etwa Dänemark, Schweden, Frankreich, Irland, Finnland oder Grossbritannien haben Migrantinnen und Migranten schon lange das Recht eingeräumt, die Kommunalparlamente mit zu wählen.
Um Migrant_innen ein kommunales Wahlrecht zu ermöglichen, ist eine Änderung des Artikels 28 des Grundgesetzes, der die Wahlen in Kreisen und Gemeinden regelt, nötig.
Hierzu Kampagnen- Mitglied Pablo Gomez: "Während sich in vielen Städten der Bundesrepublik - z.B. Heidelberg, Osnabrück, Potsdam, Aachen und Regensburg -mittlerweile Stadträte aktiv auf Landesebene für eine Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten einsetzen, ist in Dresden davon nichts zu spüren."
siehe auch: http://www.gegen-ausgrenzung.de
Kampagne gegen Ausgrenzung von Asyl Suchenden