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Urteil im Containerprozess

Im Prozess um den Diebstahl von weggeworfenen Lebensmitteln aus einem Supermarkt in Döbeln hat das zuständige Amtsgericht am Donnerstag angeboten, das Verfahren gegen eine Auflage von zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit vorläufig einzustellen. Einer der beiden Angeklagten nahm den Vorschlag des Staatsanwalts an, sein Mitangeklagter beantragte die Aussetzung seines Verfahrens.

Um die Anklage überhaupt vor Gericht bringen zu können, hatte die Döbelner Staatsanwaltschaft in dem Fall ein "besonderes öffentliches Interesse" erkennen wollen. Obwohl der betroffene Marktkauf auf eine Anzeige verzichtet hatte wurde gegen die beiden mutmasslichen Täter ein Strafbefehl über 10 bzw. 20 Tagessätze ausgesprochen, gegen den beide Widerspruch eingelegt hatten. Nach einer ersten knapp achtstündigen Verhandlung am 13. Oktober war das Verfahren durch die zuständige Richterin Süss auf den 28. Oktober vertagt worden.

Inzwischen muss sich auch die sächsische Staatsregierung nach einer kleinen Anfrage des linken Parlamentariers Falk Neubert mit dem Prozess gegen die vermeintlichen Lebensmitteldiebe beschäftigen.

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