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Brauner Marsch durch Jüdisches Viertel
Tschechische Neonazis wollen am 10. November durch das Prager Jüdische Viertel marschieren.

Offiziell soll gegen die tschechische Beteiligung an der "Besetzung des Irak" demonstriert werden. Szenekenner befürchten jedoch, dass die Neonazis das symbolträchtige Datum tatsächlich zur provokativen Feier des "Reichskristallnacht"-Jahrestages ausnutzen wollen.

Angemeldet wurde die Demonstration im Namen der tschechischen "Jungen Nationaldemokraten" von Erik Sedlacek, einem führenden Kopf der tschechischen Neonazi-Szene. Als eigentliche treibende Kraft wird jedoch die Neonazi-Gruppe "Narodni Odpor" gesehen (NO, deutsch: Nationaler Widerstand). Der NO gilt als Nachfolgeorganisation der tschechischen Sektionen des internationalen Blood & Honour-Netzwerks.

Der Marsch soll durch das traditionelle Jüdische Viertel führen und am Franz-Kafka-Platz enden. Unter anderem liegt der alte Jüdische Friedhof nahe der Marschroute. "Narodni Odpor" zeichnet sich durch ausgiebige Verwendung von schwarz-weiss-roten Fahnen aus, die ansonsten vor allem bei deutschen Neonazis beliebt sind - nicht als Fahne des deutschen Kaiserreichs, sondern als Ersatz für die verbotenen Hakenkreuzfahnen. Die tschechische Tageszeitung Hospodarske noviny berichtete gestern, dass die Neonazis auch am 10. November diese Fahnen tragen wollten, damit "die Rabbis diese Fahnen nach 60 Jahren wiedersehen würden".

Die jüdische Gemeinde forderte heute den Prager Bürgermeister Pavel Bem auf, den Neonazi-Marsch zu verbieten. In einem Brief an den Bürgermeister hiess es, es handele sich um einen Versuch, Neonazi-Aktivitäten in Tschechien zu legalisieren.

Die Neonazis hatten bereits im Dezember vergangenen Jahres eine ähnliche Demonstration gegen ein Verbot durch die Stadtverwaltung durchsetzen können. Dementsprechend hat die Stadt Prag keinen Versuch unternommen, die jetzt geplante Demonstration zu verbieten. Ein Sprecher sagte, angesichts des offiziell angemeldeten Themas der Demonstration könne sie nicht untersagt werden; wenn jedoch Verstösse gegen das Gesetz festgestellt würden, könne sie noch vor Ort verboten und aufgelöst werden. Im Januar 2003 war eine Neonazi-Demonstration gegen den angeblichen "Völkermord Israels an den Palästinensern" aus ähnlichem Grund an Ort und Stelle verboten worden.

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