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Extremismusklausel im Bund und in Sachsen rechtswidrig
Rückkehr zu vertrauensvoller Zusammenarbeit gefordert (Presseerklärung 26.4.2012 )
Nach dem gestrigen Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts, ist die vom Bundesfamilienministerium geforderte Extremismusklausel rechtswidrig. Die Amadeu Antonio Stiftung fühlt sich durch das Urteil in ihrer Annahme bestätigt, dass eine derartige Klausel nicht rechtskonform ist. Kristina Schröder hat eineinhalb Jahre lang die Kritik ignoriert, zu Unrecht, wie nun auch das Gericht bestätigt. Die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, fordert nun die nötigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen: "Mit der Rücknahme der Extremismusklausel bietet sich der Ministerin die Chance, das Vertrauen zurückzugewinnen und zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus zurückzukehren." Dass nun der Sächsische Innenminister, Markus Ulbig, trotz dieses eindeutigen Urteils des Verwaltungsgerichts, keinen Handlungsbedarf sieht, ist bedauerlich. Die sogenannte "Sachsenklausel" ist vom Urteil des Gerichts ebenso betroffen. Sie ist in gleichem Masse unbestimmt wie die Klausel des Familienministeriums, wie ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtags bereits im Oktober 2011 feststellte. Der Bekenntniszwang zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist und bleibt ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot. Sowohl Kristina Schröder, als auch Markus Ulbig stehen in der Pflicht, die Kritik der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und jegliche Hindernisse, die dem demokratischen Engagement entgegenstehen, aus dem Weg zu räumen. Kulturbüro Sachsen e.V. |
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