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FAU Berlin setzt Kampagne zur Rücknahme der Kündigung gegen ABM-Kraft bei der ZIM gGmbH fort
zusammenfassende News & Facts
Seit dem 22. November 2008 protestiert die Freie ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen die Kündigung von Oliver W. bei der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ZIM gGmbH. Hintergrund der Kündigung ist, dass sich Oliver W. während seiner Probezeit als ABM-Kraft in einer Reinickendorfer Holzwerkstatt der ZIM kritisch zu fehlendem Arbeitsschutz geäussert und sich gegen rassistische Äusserungen positioniert hatte. Gegenüber dem Jobcenter gab die ZIM an, Oliver W. wäre wegen Zuspätkommens gekündigt worden. Gegenüber der Presse bezog sie sich lediglich auf ihr Recht, in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen zu können. Diese Inkohärenz sowie die Tatsache, dass bereits zu Beginn der Kampagne der FAU Berlin Abmahnungen sowie eine Kündigung (ebenfalls in der Probezeit) gegen andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer der ZIM angegliederten Einrichtung zurückgenommen wurden, zeigt dabei nur allzu deutlich, wie die ZIM versucht, interne Missstände durch die Gängelung ihrer Angestellten zu verdecken. Es bleibt der FAU Berlin nach wie vor völlig unklar, wie Erwerbslose mit minderwertigem Werkzeug qualifiziert werden sollen. Als Konsequenz der Arroganz der ZIM und des Jobcenters muss Oliver W. nun wegen einer angeblich selbst verschuldeten Kündigung eine 30-prozentige Kürzung seiner ALG-II-Bezüge hinnehmen. Dies ist für die FAU Berlin nicht hinnehmbar, weswegen sie bedingungslos an der Rücknahme der Kündigung festhält. Der Fall Oliver W. verweist dabei auf ein grösseres Problem. Lars Röhm von der FAU Berlin dazu: "Angeblich gemeinnützige Unternehmer profitieren massiv von den Diktaten, die Erwerblosen vor allem durch die Hartz-Gesetze auferlegt wurden. Das Jobcenter zwingt sie in solche Betriebe und bezahlt diese auch noch dafür, dass man sie unter die Rute nimmt." Diese Beschäftigung- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) geben vor, benachteiligte Personengruppen beruflich und sozial "wiedereinzugliedern". Für die FAU Berlin zeigt jedoch der Fall von Oliver W., dass sie in Wirklichkeit ein Instrument zur Gängelung von Erwerbslosen sind. "In ihrer Eigenschaft als Ketten- und Meldehunde des Amtes", so Röhm weiter, "sind sie aktiv mitverantwortlich dafür, dass Erwerbslose zunehmend mit Leistungssanktionen in ein prekäres Leben getrieben werden. Dabei scheint im Zusammenspiel von Jobcenter, treuhänderischen Consultigunternehmen und BQGs beim Verschieben von Geldern des öfteren eine Hand die andere zu waschen." Nach Informationen, die der FAU Berlin vorliegen, sind "schwarze Schafe" in dieser Kette nichts seltenes. Die FAU Berlin sieht es als ihre Pflicht an, diesen Zusammenhang öffentlich zu thematisieren. Es ist nicht hinnehmbar, dass Erwerblose in solche Massnahmen gepresst, dann dort aufgrund des Eintretens für ihre Rechte gekündigt und schliesslich wegen Denunziationen des ABM-Trägers vom Jobcenter bestraft werden. Die BQG treiben hier ein skrupelloses Geschäft mit der Existenz von Erwerbslosen. Die FAU Berlin gibt deshalb bekannt, dass sie in Zukunft die Interessensverbände und Kooperationspartner der ZIM mit in die Pflicht nehmen wird. Insbesondere die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, die mit ihrer Lobbyarbeit die Gelder für die BQG aushandelt, trägt eine grosse Verantwortung für dieses Geschäft mit Erwerbslosen. Dieser Interessensverband von über 400 BQG hat sich trotz Aufforderung der FAU Berlin nicht von den Praktiken der ZIM distanziert. Damit deckt er offen die Missstände bei einem seiner Mitglieder. Aber auch der Paritätische Wohlfahrtsverband, dem die ZIM angeschlossen ist, trägt eine Mitschuld, da er sich weigert, Konsequenzen im Verhältnis zur ZIM zu ziehen. Dies ist umso skandalöser, da der Paritätische den Anspruch erhebt, in seinen angeschlossenen Unternehmungen bestimmte soziale Standards zu garantieren. Die Gängelung von Erwerbslosen, das Geschäft mit ihnen und das repressive Vorgehen gegen Gewerkschafter sind damit unvereinbar. An beide Verbände richtet die FAU Berlin die Forderung, sich von den Praktiken der ZIM zu distanzieren und die geschäftlichen Konsequenzen daraus zu ziehen. Da sich sowohl die Chefin der ZIM als auch deren Verbände bisher stur gegenüber den Forderungen der FAU Berlin gezeigt haben, wird diese den Druck auf die Verantwortlichen in den nächsten Wochen erhöhen. Sie betont, dass sie ihre Kampagne erst einstellen wird, wenn ihre Forderungen nach Kündigungsrücknahme und Verbesserung der Arbeitswerkzeuge bei der ZIM bedingungslos erfüllt wurden. Berlin, den 30.12.2008 FAU Berlin PRESSEMITTEILUNG DER FAU BERLIN 24.11.2008 ::: ZIM gGmbH entlässt Mitarbeiter wegen kritischer Äusserungen. ::: Am 08.11.2008 wurde dem Mitglied der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) Oliver W. durch die ZIM - Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbh mitgeteilt, dass innerhalb einer Frist von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Als Vorwand für die Kündigung diente der Vorwurf, Oliver W. habe "jähzornige" Verhaltensweisen an den Tag gelegt. W. hatte sich im Vorfeld gegen rassistische Äusserungen eines Kollegen positioniert und das mangelhafte Werkzeug und Arbeitsmaterial, welches in der Firma genutzt wird, bemängelt. In der Folge wurde er von sehr genau beobachtet und auch wegen geringster Versäumnisse - wie wenige Minuten verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz - durch seine Vorgesetzten angegangen. Auffälig dabei ist, dass diese geringen Versäumnisse nur bei Oliver W., nicht aber bei anderen Arbeitern in dieser Form beanstandet wurden. W. war im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme (ABM) in der Firma angestellt und bis zu der Kündigung mit der Herstellung von Nisthilfen (sog. Insektenhotels) beschäftigt. Als Konsequenz aus der Kündigung drohen ihm nun Sanktionen durch das Jobcenter. Lars Röhm, Verantwortlicher der FAU Berlin, erklärt dazu: "Das Verhalten der ZIM gGmbh ist ohne Frage skandalös. Hier soll offensichtlich ein couragierter Mitarbeiter mundtot gemacht werden, um Missstände zu verdecken. Besonders bemerkenswert bei diesem Fall ist, dass es sich hie um ein Arbeitsverhältniss im Rahmen einer ABM handelt, weshalb der Kollege sowieso schon weitesgehend rechtlos und damit erpressbarer ist. Dass sich Oliver W. trotzdem nicht den Mund verbieten liess und Missstände im Betrieb offen ansprach, verdient Respekt und keine Kündigung." Nachdem die Geschäftsführerin der ZIM gGmbH, Karin Stöckner, bisher nicht auf die Anschreiben der FAU Berlin reagierte, wird am Dienstag, den 25.11.2008, um 9.00 Uhr eine Kundgebung der FAU Berlin vor dem Arbeitslosencafe der ZIM gGmbH in Reinickendorf (Antonienstrasse 68) stattfinden. Die FAU Berlin fordert die sofortige Rücknahme der Kündigung und eine umgehende Beseitigung der Missstände im Betrieb durch die ZIM gGmbH. |
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